Tanja1900
Hallo Frau Bader, das Mutterschaftsgeld und Elterngeld muss ich ja meines Wissens nach in unserer Steuerklärung angeben. Bekomme ich hier von der Elterngeldstelle und Krankenkasse noch eine genaue Info mit der Höhe der erhaltenen Leistungen für das Jahr 2019? Das Mutterschaftsgeld ist ja noch leicht nachzuvollziehen, aber beim Elterngeld kriege ich den genauen Betrag aufgrund der Lebensmonate nicht ausgerechnet? Wenn ja, wann kommt sie ein Nachweis? Vielen Dank für ihre Antwort.
Hallo, ja, sonst fragen Sie nach. Das EG ist dem Bescheid zu entnehmen Liebe Grüße NB
Paulinchen83
Ja Muschuleistungen und EG sind Lohnersatzleistungen und müssen angegeben werden. Soweit ich weiß kommt kein extra Nachweis. Du hast ja den EG Bescheid und ide Muschuabrechnungen. Was im Dezember ausgezahlt wurde (bzw. auf deinem Konto einging) zählt fürs alte Jahr, was im Januar kommt zählt fürs neue Jahr. Das musst du nicht taggenau ausrechnen.
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