Ich habe meinen Mann per WhatsApp gefragt ob er die Steuer einzeln oder gemeinsam Veranlagen möchte. Die Antwort war das er sie abgegeben hat und bearbeitet. Das war Anfang Mai. Auch Gestern in der Erziehungungsberatung hat er dieses wiederholt. Laut Aussage meiner Steuerberaterin müsste aber mittlerweile eine Aufforderung zu Einzelveranlagung da sein, und im Finanzamt selbst könnte man mir auch nicht so weiterhelfen. Ich habe heute die Steuererklärung gemacht nachdem ich Fristverlängerung bekommen habe bis 31.7.. Meine Anwältin hat ihn noch gebeten dazu Stellung zu nehmen. Ich bin aber etwas Ratlos, da ich nicht so ganz verstehen kann warum er die alleine machen wollte, da er sonst viel nachzahlen müsste. Deshalb habe ich etwas Angst das er hinterher etwas anderes behauptet. Was könnte mir schlimmstenfalls passieren? Und wie soll ich beweisen das ich oft genug nachgefragt habe. WhatsApp zählen ja nicht vor Gericht und die Damen der Erziehungsberatung haben Schweigepflicht.
von aeule am 28.06.2018, 12:42