Steuererklärung Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Steuererklärung Beschäftigungsverbot

Hallo, Ich war seit Mai 2018 im Beschäftigungsverbot und habe dann gleich mein Bahn Abo gekündigt. Die Kündigungsfrist lief noch bis 31.07.18 und so lange musste ich das Ticket auch noch bezahlen. Kann ich dann Fahrkosten bis einschließlich 31.7.18 abrechnen.

von EileenB am 21.04.2019, 21:23



Antwort auf: Steuererklärung Beschäftigungsverbot

RUB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.04.2019



Antwort auf: Steuererklärung Beschäftigungsverbot

Bei der Steuererklärung kann man immer nur die tatsächlich geleisteten Fahrten-km abrechnen. Das kannst du in den Hinweisen auf dem Formular nachlesen.

Mitglied inaktiv - 22.04.2019, 08:23



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