Hallo,
Ich war seit Mai 2018 im Beschäftigungsverbot und habe dann gleich mein Bahn Abo gekündigt. Die Kündigungsfrist lief noch bis 31.07.18 und so lange musste ich das Ticket auch noch bezahlen. Kann ich dann Fahrkosten bis einschließlich 31.7.18 abrechnen.
von
EileenB
am 21.04.2019, 21:23
Antwort auf:
Steuererklärung Beschäftigungsverbot
RUB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.04.2019
Antwort auf:
Steuererklärung Beschäftigungsverbot
Bei der Steuererklärung kann man immer nur die tatsächlich geleisteten Fahrten-km abrechnen. Das kannst du in den Hinweisen auf dem Formular nachlesen.
Mitglied inaktiv - 22.04.2019, 08:23