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Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter (1 Jahr) muss für 14 Tage in Quarantäne, wir Eltern nicht. Der Vater geht Vollzeit arbeiten, ich in Teilzeit 30 Wochenstunden. Der Vater hat ein Überstundenkonto welches gut gefüllt ist, ich habe keine Überstunden. Da mein Mann nun mal der Hauptverdiener der Familie ist, würde ich die 2 Wochen zur Betreuung meiner Tochter zuhause bleiben. Habe ich dann trotzdem Anspruch auf die 67% Entschädigung vom Staat? Oder muss zuerst mein Mann zuhause bleiben und alle seine Überstunden für die Betreuung aufbrauchen? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo, das ist im Zweifel eine Ermessensfrage. Das Bundesgesundheitsministerium sagt dazu: Muss auch ein mit im Haushalt lebender weiterer Elternteil Arbeitszeitguthaben abbauen und Urlaub einbringen, bevor der andere Elternteil einen Entschädigungsanspruch nach § 56 Absatz 1a IfSG geltend machen kann? Grundsätzlich ja, wenn dies dem anderen Elternteil im Verhältnis zu dessen Arbeitgeber möglich und zumutbar ist. Voraussetzung dafür ist weiter, dass eine Betreuung oder die Pflege eines Kindes durch den anderen Elternteil aus betreuerischer oder pflegerischer Perspektive hinreichend und zumutbar ist. Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/FAQs_zu_56_IfSG_BMG.pdf Liebe Grüße NB
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