Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Auszahlung Überstunden im BV

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Auszahlung Überstunden im BV

Schari

Hallo Frau Bader,  ich bin schwanger in der 19 ssw und seid ca Mitte Februar im BV welches von meinem AG ausgesprochen wurde.  ich habe am Anfang des BV in unserer PA gefragt wie es mit der Auszahlung der Überstunden laufen wird und mir wurde gesagt es sei kein Problem egal wann!  (In der normalen Anstellung können wir jeden Monat individuell entscheiden ob und wie viele Überstunden wir uns auszahlen lassen möchten) jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, wo ich mir die Überstunden auszahlen lassen möchte und mir wird gesagt, es wäre nicht möglich da mein Vertrag ruht!  Angeblich hätte ich bei meiner ersten Auskunft eine falsche Info bekommen!  meine Frage:  In wie fern ist es möglich sich in einem von dem AG ausgesprochenen BV die Überstunden auszahlen zu lassen? 


Hallo, bei einem BV ruht der Vertrag nicht, Sie sind nur freigestellt. Der Vertrag ruht erst in der EZ. Liebe Grüße NB


Schari

Also müsste es eigentlich möglich sein?! 


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader, im September wird unser zweites Kind geboren. In die letzten 12 Monate vor Geburt fallen auch Monate, in denen mein Partner und ich in der Elternzeit unserer Tochter die Partnerschaftsbonusmonate genommen haben. Zählt hier für den neuen Anspruch nur das Gehalt für die 25 Stunden oder auch die Höhe des bezogenen Elterngeldes? I ...

Hallo! Ich bin mit unserem 3. Kind schwanger. Voraussichtlich werde ich Mitte Januar in Mutterschutz gehen. Bekomme auch noch bis Ende Januar Elterngeld plus von unserem 2. Kind. Da ich bereits einige Überstunden angesammelt habe, kann ich diese auch im Februar auszahlen lassen, obwohl ich dann im Mutterschutz bin? Oder welche Möglichkeit habe ich ...

Hallo, ich habe folgende Frage: angenommen, ich erhalte direkt mit Bekanntwerden meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot (pandemiebedingt) und habe einen befristeten Arbeitsvertrag (studentische Aushilfe, Minijob), der noch vor dem Entbindungstermin ausläuft. Habe ich dann noch ein Anrecht auf die bisher geleisteten Über ...

Hallo Frau Bader & wer es zufällig weiß, Ende Mai startet mein Mutterschutz, für 2022 habe ich meinen Urlaubsanspruch inkl. der Kürzung um 1/12 der anteiligen EZ berechnet. Den gesamten Mai habe ich bereits U genehmigt bekommen und auch so "verbrate" ich einige Tage für Arzttermine etc. Ich werde es, tatsächlich aus betrieblichen Gründen, da di ...

Sehr geehrte Frau Bader. Habe ich noch eine Frage. Wenn meine Firma zahlt jetzt mir aus meine Überstunden was ich schon länger gesammelt habe und dazwischen war Lohnerhöhung mit welche muss das bezahlt werden? Mit den Stundenlohn was ich gehabt habe bei Anfang der Aufbau der Zeitkonto oder die aktuelle Stundenlohn?

Es tut mir leid aber die RUB verkürzung habe ich nicht verstanden. Lg

Sehr geehrte Frau Bader. Ich war letzte Jahr seid Mai im Beschäftigungsverbot bis Anfang der Mutterschutz. Im diese Zeit die Firma hat mir die ganze Überstunden langsam ausgezahlt...Aber! Dazwischen war im Juni ein 5% Lohnerhöhung was ich auch gekriegt habe, aber meine alle Stunden waren mit alte Stundenlohn gerechnet. Wie ich gefragt habe warum i ...

Hallo Frau Bader, hier kurz meine Daten: EG plus bis Mitte Oktober 23, Elternzeit bis Mitte Dez 23. Wenn ich bei meinem jetzigen AG kündige u dann ohne Unterbrechung eine neue Anstellung annehme dann endet meine EZ mit der Kündigung? Könnte ich mir das restliche Elterngeld bis Ende Juni in Summe auf einmal auszahlen lassen? So dass ich mi ...

Hallo Frau Bader Ich habe eine Problem und zwar ich bin derzeit in Elternzeit und wollte nun meine Überstunden auszahlen lassen die ich noch habe wir reden hier von 89,5h plus 7 Tage Urlaub. Nun habe ich ein Schreiben erhalten das ich derzeit nicht arbeite das AV ruht und somit keine Überstunden ausgezahlt werden können. Mein AG möchte das ich me ...

Liebe Frau Bader, während seiner Elternzeit mit Basis-Elterngeld würde mein Partner auch die Auszahlung seiner Überstunden erhalten. Jetzt scheint die Anrechnung aufs Elterngeld davon anzuhängen, ob die als Lohn oder Einmalzahlung ausgewiesen sind, wie ich früheren Antworten von Ihnen entnehmen konnte. Wenn diese nicht als Lohn bezeichnet sind, ...