Frage: Auszahlung Überstunden im BV

Hallo Frau Bader,  ich bin schwanger in der 19 ssw und seid ca Mitte Februar im BV welches von meinem AG ausgesprochen wurde.  ich habe am Anfang des BV in unserer PA gefragt wie es mit der Auszahlung der Überstunden laufen wird und mir wurde gesagt es sei kein Problem egal wann!  (In der normalen Anstellung können wir jeden Monat individuell entscheiden ob und wie viele Überstunden wir uns auszahlen lassen möchten) jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, wo ich mir die Überstunden auszahlen lassen möchte und mir wird gesagt, es wäre nicht möglich da mein Vertrag ruht!  Angeblich hätte ich bei meiner ersten Auskunft eine falsche Info bekommen!  meine Frage:  In wie fern ist es möglich sich in einem von dem AG ausgesprochenen BV die Überstunden auszahlen zu lassen? 

von Schari am 16.05.2024, 11:19



Antwort auf: Auszahlung Überstunden im BV

Hallo, bei einem BV ruht der Vertrag nicht, Sie sind nur freigestellt. Der Vertrag ruht erst in der EZ. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.05.2024



Antwort auf: Auszahlung Überstunden im BV

Also müsste es eigentlich möglich sein?! 

von Schari am 16.05.2024, 20:58



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