Auszahlung Überstunden bei Beschäftigungsverbot und befristetem Arbeitsvertrag

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Auszahlung Überstunden bei Beschäftigungsverbot und befristetem Arbeitsvertrag

Hallo, ich habe folgende Frage: angenommen, ich erhalte direkt mit Bekanntwerden meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot (pandemiebedingt) und habe einen befristeten Arbeitsvertrag (studentische Aushilfe, Minijob), der noch vor dem Entbindungstermin ausläuft. Habe ich dann noch ein Anrecht auf die bisher geleisteten Überstunden und kann sie mir vor Vertragsende auszahlen lassen? Wenn Studierende normalerweise Überstunden haben, die sie nicht abbauen können, wird der Vertrag verlängert oder die Stundenzahl erhöht. Ich denke beides ist bei mir wegen des Beschäftigungsverbotes nicht möglich. Können Sie mir ein Vorgehen empfehlen? Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort!

von Anar12 am 28.04.2021, 10:18



Antwort auf: Auszahlung Überstunden bei Beschäftigungsverbot und befristetem Arbeitsvertrag

Hallo, Aushilfe und Minijobler sind zwei unterschiedliche Dinge. Wichtig wäre Ihr Status. Davon ab: entscheidend ist zunächst, was in Ihrem Arbeitsvertrag steht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.04.2021



Antwort auf: Auszahlung Überstunden bei Beschäftigungsverbot und befristetem Arbeitsvertrag

Was denn jetzt studentische Aushilfe oder Minijobberin? Das sind SV-rechtlich zwei völlig verschiedene Paar Schuhe und somit keine korrekte Antwort möglich ohne richtige Fakten.

von KielSprotte am 28.04.2021, 10:24



Antwort auf: Auszahlung Überstunden bei Beschäftigungsverbot und befristetem Arbeitsvertrag

Ich bin als Werkstudentin angestellt

von Anar12 am 28.04.2021, 10:37



Antwort auf: Auszahlung Überstunden bei Beschäftigungsverbot und befristetem Arbeitsvertrag

Wenn der Vertrag endet und noch Überstunden und/oder Urlaub vorhanden ist, dann wird das ausgezahlt. Die meisten AG machen das von sich aus. Falls es vergessen wird, mitteilen, dass dir das noch zusteht, und es erfolgt nachträglich (kann einen Monat dauern.) Ich habe die Erfahrung schon gemacht. AG können nicht an alles denken bzw. vergessen es an die entsprechende Stelle weiterzuleiten (z.B. Personalverwaltung). Mit einem Hinweis passiert es dann und wenn du die Nummer hast kannst du es auch direkt mit der entsprechenden Abteilung besprechen. Allerdings würde ich es erst machen, wenn es nicht selbst vom AG kommt.

von Ani123 am 28.04.2021, 20:54



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