Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Änderung Arbeitsvertrag im Beschäftigungsverbot

Frage: Änderung Arbeitsvertrag im Beschäftigungsverbot

Sarah9989

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Chef hat mich heute angerufen. Da er für mich keinen Ersatz findet, wenn ich weiter als Leitung angestellt bin, soll ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben ab 01.07. mit einer neuen Stelle( also der Stellvertretung) und einer Schlechtergruppierung vom Gehalt her. Am 01.07. werde ich mich bereits im Mutterschutz befinden. Muss man einen solchen Vertrag in der jetzigen Situation unterschreiben. Er hat großen Druck ausgeübt, dass er es sonst einklagen wird, wenn ich mich weigere. Ich freue mich auf Ihre Antwort.    Viele Grüße  Sarah


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nicht unterschreiben. Auf die Klage bin ich gespannt.  Da lacht sich der Arbeitsrichter tot. Liebe Grüße NB


Pamo

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Nein, du darfst durch deine Schwangerschaft nicht schlechter gestellt werden. Jegliche Vertragsänderung solltest du jetzt ablehnen: "Nein, das würde mich schlechter stellen und das ist gegen das Gesetz." Unterschreib bloß nichts. Wenn er klagen möchte, dann soll er das tun. Das wäre aber ein sinnloses Unterfangen, da er kaum Chancen hat, zu gewinnen. 


Succero

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So ein Unsinn. Er möchte vermutlich, dass du als Mama deine bisherige Position nicht mehr ausüben wirst. Allein schon, dass er Druck ausübt und dich einschüchtern möchte, zeigt, dass er etwas vorhat worauf er kein Recht hat. Bleib standhaft.


Neverland

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Bei dem Ar... als AG auf jeden Fall mindestens 2 Jahre EZ einreichen. Kannst ja im zweiten Jahr in TZ arbeiten. Der wird dir sonst ziemlich schnell eine Kündigung reinreichen. Was er nicht kann, wenn du in der EZ bist - auch nicht wenn du innerhalb dieser arbeitest. Nachteil ist lediglich, er muss dir deinen Job nicht zur Verfügung stellen, solange du in EZ bist, erst danach hast du wieder einen Anspruch. Aber ich würde mir so oder so die Frage stellen, will ich da wirklich wieder arbeiten?    


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