Neuer Arbeitsvertrag schwanger Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Neuer Arbeitsvertrag schwanger Beschäftigungsverbot

Guten Tag Frau Bader, Ich habe die Möglichkeit zu Oktober diesen Jahres einen neuen auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag zu unterschrieben. Gleich im Anschluss werde ich meinem Arbeitgeber meine bestehende Schwangerschaft mitteilen. Ich gehe davon aus, dass ich von Seiten des Arbeitgebers sofort ein Beschäftigungsverbot bekommen werde. Bin ich rechtlich auf der sicheren Seite so vorzugehen? Viele Grüße und vielen Dank

von Pingulina am 13.09.2021, 13:23



Antwort auf: Neuer Arbeitsvertrag schwanger Beschäftigungsverbot

Hallo, ja, das ist rechtlich möglich. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.09.2021



Antwort auf: Neuer Arbeitsvertrag schwanger Beschäftigungsverbot

Ja, bist Du. Eine Schwangerschaft muss vor Beginn des Vertrages nicht mitgeteilt werden, auf entsprechende Fragen zB im Bewerbungsgespräch darfst Du auch die Unwahrheit sagen. Stell' dich hier mal darauf ein, gleich Gegenwind zu bekommen von wegen Wie kannst Du nur? Die arme Arbeitgeberin! Total unkollegial von Dir! Damit machst Du Dir keine Freunde! usw. usf. ich finde: Du solltest dich jetzt um Dich und Dein Baby kümmern, dazu gehört es eben auch, wirtschaftlich abgesichert zu sein. Schau' aber, dass Du am Ende der Elternzeit noch Geld bekommst, ALG I etc..

von Berlin! am 13.09.2021, 13:58



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Ja, bist du. Gleich wird von den üblichen Verdächtigen das immer gleiche Geschreibsel a la "Deswegen kann ich jeden Arbeitgeber verstehen, der keine Frauen einstellen will!!!" kommen. Wohlgemerkt von Frauen. Und natürlich der nie vergessene Zusatz, dass der AG ganz bestimmt einen mutterschutzkonformen Arbeitsplatz schafft für dich und du kein BV bekommst. Klar kann er, die meisten AG tun das aber nicht, auch wenn es hier gerne aus Missgunst angekündigt wird. Also einfach die entsprechenden Antworten ignorieren.

von Feuerschweifin am 13.09.2021, 14:18



Antwort auf: Neuer Arbeitsvertrag schwanger Beschäftigungsverbot

CH denke du hast einen Vertrag? Siehe unten

von MamaausM am 13.09.2021, 14:19



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CH denke du hast einen Vertrag? Siehe unten

von MamaausM am 13.09.2021, 14:19



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CH denke du hast einen Vertrag? Siehe unten

von MamaausM am 13.09.2021, 14:19



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Sie schreibt, sie hat die Möglichkeit, einen NEUEN Vertrag zu unterschreiben.

von Berlin! am 13.09.2021, 14:22



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Dem ist nichts hinzuzufügen. selbst von mir nicht ;-)

von Berlin! am 13.09.2021, 14:23



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Ui, Kompliment von der Juristin, die Firma dankt!

von Feuerschweifin am 13.09.2021, 14:39



Antwort auf: Neuer Arbeitsvertrag schwanger Beschäftigungsverbot

Nachdem ich erfahren habe, dass mein aktueller Arbeitgeber meinen Vertrag eventuell nicht verlängert bin ich sofort auf die Suche nach einem Plan B gegangen. Und ja, es gibt viele Komentare in die Richtung, dass es für den Arbeitgeber unfair ist. Jedoch muss ich als Schwangere an die finanzielle Absicherung meiner Familie denken. Ich habe keine Lust mich meine gesamte Schwangerschaft über mit rechtlichen Dingen auseinanderzusetzen und einem Arbeitgeber hinterherzulaufen, der nicht zahlen möchte. Das kostet viel Energie und hat mich bereits viel zu sehr von meinem Baby abgebracht. Ich dankeEuch sehr für Eure Einschätzung, es tut sehr gut da eine Bestätigung zu bekommen, da es schon ein unangenehmes Gefühl ist so vor zu gehen, obwohl es eben rechtlich in Ordnung ist. Ich denke wenn jemand nicht in einer solchen Situation war, schwanger und auch noch ungerecht den Arbeitsplatz zu verlieren, kann man es vielleicht nicht nachvollziehen.

von Pingulina am 13.09.2021, 14:48



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Ja, aber wer sagt dir das der neue AG zahlen wird? Auch dort wirst du mit Stress rechnen müssen. Das BV endet übrigens zum Vertragsende. Dein neuer AG kann dir dann ein neues ausstellen. Sofern er keine geeignete Arbeit hat.

von Felica am 13.09.2021, 15:20



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q.e.d. Woher kommt diese Missgunst gegenüber Frauen, die schwanger ins BV gehen oder deren erste Priorität die Absicherung ihrer Familie ist und nicht falsches Mitgefühl für Arbeitgeberinnen? Wer sich als Arbeitgeberin nicht mit Schwangeren abgeben will, darf keine Frauen einstellen.

von Berlin! am 13.09.2021, 16:36



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ich bin ja sonst in vorderer front, wenn es gegen die bv-polizei geht und kann es mir nur so erklären, dass einfach nicht gegönnt wird, was einem selbst nicht vergönnt war. in diesem speziellen fall ist es aber bissl anders, wenn man als schwangerschaftsvertretung weil bv eingestellt wird und dann ins bv gehen muss, weil man selbst schwanger ist, sorry, da würde ich als ag in den tisch beissen. so überraschend ist ja eine Schwangerschaft eigentlich nicht oder? heutzutage kann man das auch bissl steuern. in diesem fall ergibt sich die frage der Umsetzung auch gar nicht, denn wenn die zu vertretende nicht umgesetzt werden konnte, dann wird die ap auch nicht umgesetzt werden können.

Mitglied inaktiv - 13.09.2021, 16:51



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Man könnte auch zuerst seine Familie finanziell absichern und dann schwanger werden, anstatt einen AG nach dem anderen reinzulegen..... Hieß es nicht unten, dass die Schwangerschaft nicht mehr zu verheimlichen wäre?! Oder war ein anderer Thread?

von KielSprotte am 13.09.2021, 16:51



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Ich persönlich würde es auch nicht machen, aber rechtlich ist es nun mal sauber. Pingulina, nachdem was in deinem jetzigen Arbeitsvertrag steht, dürfen die dich aber nicht kündigen. Ich würde das beim jetzigen AG durchsetzen, denn keiner weiß, wie der neue AG reagieren wird.

von Feuerschweifin am 13.09.2021, 17:07



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Ich weiß ja nicht wie viele potentielle Arbeitgeber bei dir in der Gegend sind, aber ihrgennt wann ist man bei allen unten durch, auch in einem Beruf wie Erzieherin wo ein großer Mangel herrscht. Auch Arbeitgeber Nummer 2 wird nicht erfreut sein über deine Schwangerschaft und ob der bereitwillig zahlen wird steht auch in den Sternen, ich würde bei Arbeitgeber Nummer 1 das durchstehen, nach der Elternzeit brauchst du so oder so einen neuen Arbeitgeber egal ob du bei 1 oder 2 bist

von misses-cat am 13.09.2021, 17:15



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Wie bist Du denn drauf? Sie macht weder etwas Verbotenes noch fügt sie jemandem finanziellen Schaden zu. Manche Dinge kannmal nicht so planen, wie Du Dir das in Deiner hübschen kleinen Welt einbildest. das ausgerechnet von anderen Müttern so wenig Solidarität kommt.....schlimm.

von Berlin! am 13.09.2021, 17:57



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Keine Arbeitgeberin muss zahlen. Für sowas gibt es eine Umlage. Man muss es nur melden und gut ist. Ich habe selbst schwanger bei einem neuen AG angefangen. Und niemand dort fand das schlimm. Weil ich nichts falsch gemacht habe.Also was soll diese Angstmacherei von wegen verbrannte Erde und so? Warum fragt denn niemand, warum hier befristete vertrage angeboten werden, das stört iwie niemanden.

von Berlin! am 13.09.2021, 18:00



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Die Frage warum hier befristet stellt sich doch gar nicht. Ist doch normal das man die schwangerschaftsvertretung befristet einstellt Was soll der AG mit der Arbeitskraft wenn die eigentliche Angestellte wieder aus der EZ kommt? Hier kann ich AG sogar verstehen wenn die sagen, Frauen nur noch befristet und nur dann wenn kein geeigneter Mann zur Hand. Wenn man schon schwanger anfängt zu arbeiten und das dann direkt bei zwei AG durchzieht, dann ist das schon abgebrüht. Darunter leiden nämlich alle Frauen. Die Userin hat im 1.07.21 als Vertretung angefangen. Ende Juli oh Wunder, bereits positiver Test. Anfang September, also 2 Monate nach Arbeitsbeginn dem AG gesagt weil es sich nicht mehr verheimlichen lässt. Wie viele Schwangere kennst du welche in der 9ten SSW - mal grob geschätzt - schon so einen Bauch vor sich her tragen, das man das nicht mehr verstecken kann? Das frage ich obwohl ich bei meinen Kindern wirklich früh einen riesen Bach hatte. Aber wenn man es nicht wusste, dann musste man schon extrem genau hinschauen. Und oh wunder, das erste wonach man fragt ist ob man beim nächsten AG auch Anspruch auf ein BV hat. Arbeiten scheibt also nicht das Ziel des Ganzen zu sein. Ja, absichern sollte man sich. Aber bitte bevor Frau zur Arbeit antritt. Und nicht bereits schon mit dem Vorsatz, das man gar nicht erst arbeiten will

von Felica am 13.09.2021, 18:36



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Puh, welch Unterstellungen hier! Der Userin wurde schon durch ihren ersten AG Unrecht getan und sie ist mit Recht verzweifelt. Und nein, eine Schwangerschaft lässt sich nicht immer planen und keiner kennt hier die Hintergründe. Kielsprotte schießt den Vogel mal wieder ab mit ihrer Art, einer verzweifelten Schwangeren eins reinzuwürgen. Würde eine Impfung vorschlagen, eine "Gentherapie" kann sich in dem Fall nur positiv auswirken.

von Feuerschweifin am 13.09.2021, 18:49



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Ich finde nicht das das Angst machen ist, war auch nicht meine Absicht. Fakt ist die wenigsten Arbeitgeber haben auf so was Bock , das sie das Geld wieder bekommen ist mir klar aber es ist Mehraufwand, je nach dem wie groß der Arbeitgeber ist stößt das dem einen mehr oder weniger auf. Was ich nicht verstehe ist die Logik der Ap, der erste Arbeitgeber macht Stress also wechsel ich zum nächsten, als ob der sicher keinen Stress machen wird und begeistert alles abnickt

von misses-cat am 13.09.2021, 19:21



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Du vermischst zum einen die Sachverhalte. Sie hat einen befristeten Vertrag als Schwangerschaftsvertretung von dem sie gar nicht weiss, wie lange er geht. Nimmt nämlich die Vertretene keine EZ oder nur 5 Monate, dann kuckt die AP in die Röhre Wann soll sie denn anfangen, sich etwas Neues zu suchen? im 7 Monat? Ich kenne etliche Schwangere, die sehr schlank/zierlich sind und denen man die Schwangerschaft sehr früh sehr deutlich angesehen hat Und dann solidarisierst Dich mt Arbeitgebern, die versuchen, eine Schwangere über den Tisch zu ziehen.Das finde ich, nett ausgedrückt, widerlich. Du wärst auch die erste, die die AP anmachen würde, wenn sie dann in ALG II fällt. Sie hätte sich ja was suchen können. Und dann diese Unterstellungen, sie würde nicht arbeiten wollen, sprich: sie sei faul. Völlig haltlos und sicher nur dem Neid geschuldet, weil Du selbst nicht in einer Branche arbeitest, in der Schwangere ein BV bekommen.

von Berlin! am 13.09.2021, 19:30



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Die wenigstens AG rechnen Lohn selber. Der Aufwand ist in etwa so hoch, wie eine -Email schreiben. Und dann macht es das Lohnbüro. Kostet nicht mehr, ist quasi kein Aufwand. Wenn ein AG damit nicht umgehen kann, dann hat er ein grundsätzliches Problem. Oder findest Du es auch unmöglich, wenn sich jemand krank meldet? Weil dann hat der AG ja auch Aufwand. Die Logik dahinter: Im Moment hat sie einen befristeten Vertrag mit ungewissem Ende. Hängt daran, wie lange die Vertretene in EZ ist. Kann 3 Jahre oder 2 Monate sein. Und jetzt, mit neuem, befristeten Vertrag, kann sie zumindest sicher planen, wenn auch nur für ein Jahr.

von Berlin! am 13.09.2021, 19:36



Antwort auf: Neuer Arbeitsvertrag schwanger Beschäftigungsverbot

Neun ich bin nicht solidarisch mit dem AG. Aber ich kann es verstehen. So gut wie jeder AG würde sich da verarscht vorkommen bei der nun geplanten Aktion. Den bei dem ersten AG kann man noch sagen, blöde gelaufen. Das nun beim zweiten ist aber unter moralischen Aspekten Abzocke. Und da meine ich das Gesamtpaket. Nicht nur das sie da nun schwanger unterschreibt, das finde ich sogar vertretbar. Aber direkt davon ausgehen, man bekommt ein BV. Und das fällt für mich dann unter Abzocke. Ich finde als Schwangere sollte man immer erst einmal davon ausgehen egal welcher Beruf, das man bis zum Mutterschutz arbeitet. Kommt es dann zum BV, dann ist das so. Dann ist das auch völlig OK. Und ich würde beim ersten AG vis vor das Arbeitsgericht gehen. Lieber so als nun mit BV geplant beim nächsten unterschreiben. Mag sein das ich da zu ehrlich für die Welt bin, das meine moralischen Grundsätze da höher sind. Bisher bin ich in den allermeisten Fällen damit auch sehr gut gefahren. Auch bei AG. Die meisten mögen nämlich auch lieber Ehrlichkeit. Und wenn es da mal das berühmte Arschloch gibt, ist das dann wirklich der riesen Verlust? Wenn einer der beiden AG ein Arschloch ist oder sogar beide, dann wird das die Runde machen. Scheint ja so als wenn die Userin im Bereich Kindererziehung oder Arztpraxis arbeitet wenn sie so sicher mit dem BV ist. Und für KiGa spricht auch der auf einen Jahr befristete Vertrag. Ist dort Usus. Jetzt rate mal warum. Und die kennen sich durchaus untereinander. Spätestens wenn sie beim zweiten antanzt, hurra ich bin schwanger, wird der beim ersten nachfragen. In dem Sinne hat Kielsprotte durchaus recht. Aber am Ende soll es mir egal sein nicht meine Entscheidungen und nicht mein Leben. Zahlen müssen es halt viele jüngere Frauen ,hie ich dann fragen dürfen, warum nur befristet.

von Felica am 13.09.2021, 20:00



Antwort auf: Neuer Arbeitsvertrag schwanger Beschäftigungsverbot

Aus deinen Antworten kann man lesen, dass du nicht wirklich Ahnung von dem hast worüber du schreibst! 1. BV kostet dem AG ja nichts: Ja wer zahlt denn die Umlage2? Die AG und zwar alleine und warum wird diese Zwangsumlage wohl jedes Jahr teurer? Dreimal darfst du raten. Aber die vielen BV´s sind da natürlich nicht dran schuld, nein wie komme ich bloß darauf. 2. Löhne werden nicht selbst gerechnet, kein Aufwand, keine Kosten. Hast du ne Ahnung! Die Arbeitgeber (Kita/Arzt/Pflege o.ä.,) haben sicher kein eigenes Lohnbüro, aber hast du eine Ahnung, was ein Steuerbüro für jede Abrechnung verlangt? Dazu der Antrag auf Erstattung der Lohnkosten, entweder muss der AG monatelang das Geld vorschiessen, oder darf jeden Monat für die Erstellung des Antrages zahlen. In diesem Fall hat AG2 u.U. Kosten von mehreren Hundert Euro für das Jahr, ohne dafür eine Minute Gegenleistung zu bekommen (wenn wirklich ein sofortiges BV ausgesprochen werden muss). Aber sind ja alles keine Kosten und kein Aufwand. Kein weiterer Kommentar.

von KielSprotte am 13.09.2021, 20:23



Antwort auf: Neuer Arbeitsvertrag schwanger Beschäftigungsverbot

Phuu.. ich hätte nicht gedacht, dass das ganze so eine emotionale Welle auslöst. Ich arbeite seit vielen Jahren im sozialen Bereich, scheue mich nicht vor der Arbeit und es stimmt, es ist schwierig über eine Schwangerschaft zu urteilen, wenn man die Hintergründe nicht kennt. Mehr möchte ich dazu nicht sagen. Ich rechne mit einem Beschäftigungsverbot weil ich keinen Schutz gegen Cytomegalie habe, eine andere alternative Arbeit wäre für mich jedoch auch völlig in Ordnung. Das ist jedoch meist für die Arbeitgeber ein Mehraufwand. Und ja, es stimmt, ich könnte den Weg vor das Arbeitsgericht gehen. Jedoch nimmt das ganze Thema bis jetzt schon viel zu viel Raum ein und bringt jeden Tag eine Schwere mit sich, die absolut im Kontrast zu dem neuen Leben in mir steht. Ich gehe nun sogar darüber hinweg, dass ich beim ersten Arbeitgeber im Recht bin. In meiner beruflichen Laufbahn habe ich bisher einige schwangere Kolleginnen erlebt und wie alle anderen auch, dies mitgetragen. Ich habe nicht vor zwanzig Kinder zu bekommen und das alle Jahre so zu handhaben, sehe es für mir nur mittlerweile so, dass es ein Weg ist, für mich einzustehen. Nachdem was ich hier unter meiner Frage lese, würde ich mir wünschen, dass es noch mehr Verständnis und Mitgefühl für Frauen in der Schwangerschaft gibt. Ich habe nicht vor jemanden zu schaden, ich möchte einfach gut versorgt sein und das ist ein dringlich Bedürfnis in der Schwangerschaft.

von Pingulina am 13.09.2021, 20:49



Antwort auf: Neuer Arbeitsvertrag schwanger Beschäftigungsverbot

Du bist so neidisch auf andere, das ist ja schon pathologisch. Klingt fast so, als müsstest Du irgendwas aus eigener Tasche zahlen. Hat es einen Grund, dass Du so missgünstig bist? Du gehst sicher keiner bezahlten Arbeit nach, so lange Du im gebärfähigen Alte bist, um die armen Arbeitgeber da draussen zu schützen. Löblich. Gäbe es noch nur mehr von Deiner Sorte.

von Berlin! am 13.09.2021, 21:41



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Also soll sie lieber in Arbeitslosigkeit, sehenden Auges? Ja, das ist viel besser. dann muss sie sich von genau den selben neidischen Menschen hier anhören, dass sie eine Sozialschmarotzerin ist, die auf unsere Kosten lebt. Google mal bigott.

von Berlin! am 13.09.2021, 21:43



Antwort auf: Neuer Arbeitsvertrag schwanger Beschäftigungsverbot

Nein, sie soll ihre Rechte einklagen. Nicht schwer zu verstehen. Anwalt mit beauftragen und abwarten. Ist die Sachlage so wie geschildert, ist es doch eine recht klare Sache. Wahrscheinlich wird der AG einem Vergleich zustimmen, bevor es überhaupt zur Verhandlung kommt. Blöde wäre es lediglich wenn die Frau welche sie vertreten sollte, nun nach dem Mutterschutz keine EZ nimmt. Aber die Gefahr bestand ja immer.

von Felica am 13.09.2021, 21:59



Antwort auf: Neuer Arbeitsvertrag schwanger Beschäftigungsverbot

Ich bin mir relativ sicher dass Frau Bader in exakt so Fällen immer antwortet dass dies eben nicht geht. Sie würde den Vertrag unterschreiben obwohl sie genau weiß ihn nicht erfüllen zu können. Und das ist nicht legal.

von Sternenschnuppe am 14.09.2021, 07:26



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Doch es ist legal. Man ist nicht verpflichtet seine Schwangerschaft mitzuteilen und darf bei Nachfrage sogar lügen. Nur mal so. Rein rechtlich alles legitim.

von Nera am 14.09.2021, 08:46



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Ja. Aber sie weiß dass sie nicht arbeiten wird! Das ist der Unterschied.

von Sternenschnuppe am 14.09.2021, 08:51



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https://www.google.de/amp/s/www.frag-einen-anwalt.de/Im-Beschaeftigungsverbot-Arbeitsvertrag-unterschrieben--f330626.html%3famphtml=1

von Sternenschnuppe am 14.09.2021, 09:02



Antwort auf: Neuer Arbeitsvertrag schwanger Beschäftigungsverbot

In deinem Beispiel ist das BV vom Arzt ausgestellt worden, im Fall der Ap vom Arbeitgeber der keine passende Ersatztätigkeit hat. Der zweite Arbeitgeber muss eine neue Beurteilung machen , vielleicht hat er ja Ersatzarbeit. Das ist schon ein nicht unwichtiger Unterschied Lg

von misses-cat am 14.09.2021, 09:08



Antwort auf: Neuer Arbeitsvertrag schwanger Beschäftigungsverbot

Aber sie hat doch beim neuen AG gar kein BV. Geht ja schlecht da sie da ja noch nicht arbeitet. Wird es aber wahrscheinlich bekommen aufgrund der Branche, soweit der AG nicht umsetzt. Wenn er z. B. umsetzt ist doch alles super.

von Nera am 14.09.2021, 09:08



Antwort auf: Neuer Arbeitsvertrag schwanger Beschäftigungsverbot

Ja es ist ein Unterschied ob BV vom Arzt und dann sehenden Auge den Vertrag unterschreiben --- rechtlich nicht sauber Hier kommt ja erst der Vertrag und dann will sie die Schwangerschaft bekanntgeben, Folge BV vom AG ---- rechtlich erlaubt --- moralisch muss die AP wissen zumal sie beim anderen job die Verlängerung sicher hat

von MamaausM am 14.09.2021, 09:27



Antwort auf: Neuer Arbeitsvertrag schwanger Beschäftigungsverbot

Eben, endlich hast Du es verstanden. Warum war das jetzt so schwer? Sie will eben diese Unsicherheit nicht und nimmt lieber einen Jahresvertrag. Damit kann man planen. Das ist, nochmal: völlig legitim und noch dazu besser, als arbeitslos zu werden. Zu deiner Info: Im Arbeitsprozess sind die Termine zeitnah binnen weniger Wochen und vor dem 1. Termin gibt es quasi nie Schriftwechsel. Und damit keinen Vergleich. Und der kommt hier, nach der Sachlage, auch gar nicht in Betracht....auf was soll Mans ich denn vergleichen?

von Berlin! am 14.09.2021, 10:15



Antwort auf: Neuer Arbeitsvertrag schwanger Beschäftigungsverbot

Ich persönlich würde das aber auch beim alten AG durchsetzen und dem neuen sagen das du dich über die Zusage freust aber die Stelle aktuell nicht annehmen kannst aufgrund der Schwangerschaft...wer weiß, vllt sagt er ja er nimmt dich trotzdem oder setzt dich vorübergehend sogar um. Lieber legst du dich halt mit dem einen an, zu dem du dann eh nicht mehr hin musst wie mit beiden. Es wirft auf jeden Fall ein besseres Licht auf dich und sieht auch für dein zukünftiges Arbeitsverhältnis besser aus. Ich denke nicht das die zu vertretende Kollegin nach zwei Monaten wieder kommt...sie ist Erzieherin, warum also sollte sie ein Babygebrabbel gegen das von zwanzig tauschen . Somit kannst du davon ausgehen das du beim alten AG mit aller Wahrscheinlichkeit noch min. ein bis zwei Jahre angestellt bist...sicher kann man sich natürlich nie sein. Vllt kannst du das ja über Kollegen in Erfahrung bringen, damit du weißt wo du stehst. Egal wie du dich entscheidest, ich wünsche viel Erfolg. Sonnige Grüße Nera

von Nera am 14.09.2021, 10:16



Antwort auf: Neuer Arbeitsvertrag schwanger Beschäftigungsverbot

*Somit kannst du davon ausgehen das du beim alten AG mit aller Wahrscheinlichkeit noch min. ein bis zwei Jahre angestellt bist..* sie wird sicher selbst in elternzeit gehen, sichert aber dann die kv.

Mitglied inaktiv - 14.09.2021, 10:32



Antwort auf: Neuer Arbeitsvertrag schwanger Beschäftigungsverbot

Und jetzt lese dir mal bitte alle meine Antworten durch, dann hast du es sicherlich verstanden.

von Felica am 14.09.2021, 14:54



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