Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Neuer Arbeitsvertrag und Beschäftigungsverbot - Wie verhält es sich?

Frage: Neuer Arbeitsvertrag und Beschäftigungsverbot - Wie verhält es sich?

Sioma

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, meine Partnerin arbeitet auf Minijob-Basis seit März 2017 in einem Restaurant als Service-Kraft und Barkeeperin. Anfang November 2017 erfuhr sie von ihrer Schwangerschaft, arbeitete bisher weiterhin. Aufgrund eines Fachkräftemangels in ihrem Restaurant bot ihr Arbeitgeber ihr einen 30-Std-Arbeitsvertrag an. Diesen nahm sie an und arbeitet seit Februar 2018 die besagten 30 Std. pro Woche und erhält demnach auch ein höheres Gehalt (900 € Netto). Ihre Frauenärztin teilte uns mit, dass sie ab 01.04.2018 ein Beschäftigungsverbot erhält. Wir fragen uns nun, wie die Bemessungsgrundlage für die Lohnfortzahlung bzw. den Mutterschutzlohn aussieht. Wenn wir § 11 des MuSchG richtig deuten, dürfte die Bemessungsgrundlage ihr aktuelles, "neues" Gehalt in Höhe von 900 € netto sein, denn: Zitat: "Wird das Arbeitsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft begonnen, so ist der Durchschnittsverdienst aus dem Arbeitsentgelt der ersten 13 Wochen oder drei Monate der Beschäftigung zu berechnen. Hat das Arbeitsverhältnis nach Satz 1 oder 3 kürzer gedauert, so ist der kürzere Zeitraum der Berechnung zugrunde zu legen. Zeiten, in denen kein Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht." Da ihr Arbeitsverhältnis erst im Februar begann, ist genau dies der Fall und der kürzere Zeitraum (Februar und März) wird der Berechnung zugrunde gelegt. Oder spielt es doch eine Rolle, dass sie im Januar lediglich 450 € verdiente? Aber selbst in diesem Falle würde ja (2) des §11 des MuSchG in Kraft treten, wo es heißt: "Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen". In diesem Fall könnte auch von einer Verdiensterhöhung die Rede sein und es würde weiterhin bedeuten, dass die Monate Februar und März mit dem Netto-Einkommen 900 € die Bemessungsgrundlage darstellen. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns aufklären könnten. Vielen herzlichen Dank.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, da ich noch bis 20.06.17 in Elternzeit bin, habe ich aktuell nur einen 16 Stunden Vertrag (pro Woche). Zum 01.07.17 habe ich bereits einen neuen Arbeitsvertrag (gleicher Arbeitgeber+ gleicher Job!!) für 40 Stunden unterschrieben. Ich vermute dass ich aus gesundheitlichen Gründen in einer neuen Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot be ...

Guten Tag Frau Bader, Ich habe die Möglichkeit zu Oktober diesen Jahres einen neuen auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag zu unterschrieben. Gleich im Anschluss werde ich meinem Arbeitgeber meine bestehende Schwangerschaft mitteilen. Ich gehe davon aus, dass ich von Seiten des Arbeitgebers sofort ein Beschäftigungsverbot bekommen werde. Bin i ...

Hallo Frau Bader, ich habe seit dem 16.03.22 einen neuen Arbeitsvertrag beim gleichen Arbeitgeber. Davor hatte ich einen Ausbildungsvertrag. Ab dem 17.03.2022 habe ich dem Betrieb meine Schwangerschaft mitgeteilt. Laut Gesetz bekommt man ja das weitergezahlt, was man die letzten 3 Monate an Gehalt bekommen hat. Aber nun habe ich ja einen anderen ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wuerde mich gerne mit einem Anliegen an Sie richten.  Ich habe meine Ausbildung bei meinem jetzigen Arbeitgeber als Sozialbpaedagogische Assistenz (KITA) im Maerz beendet. Ich habe seit 1. April bei dem selben Arbeitgeber einen unbefristeten Vollzeitvertrag unterschireben.  Jetzt wurde eine Schwangerschaft bei ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots.  Ich bin in der 16 SSW schwanger und  mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt)  Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt.  Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...

Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...