Hallo Frau Bader,
ich habe seit dem 16.03.22 einen neuen Arbeitsvertrag beim gleichen Arbeitgeber. Davor hatte ich einen Ausbildungsvertrag. Ab dem 17.03.2022 habe ich dem Betrieb meine Schwangerschaft mitgeteilt. Laut Gesetz bekommt man ja das weitergezahlt, was man die letzten 3 Monate an Gehalt bekommen hat. Aber nun habe ich ja einen anderen Vertrag, wo ich eigentlich mehr verdienen würde. Was gilt denn nun in diesem Falle? Die letzen 3 Monate oder gilt der aktuelle Vertrag? Können Sie mir sagen, wo das gesetzlich verankert ist?
Danke im Vorraus!
Liebe Grüße :)
von
Sarahsonnig
am 24.03.2022, 19:22
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und neuer Arbeitsvertrag
Hallo,
Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.03.2022
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und neuer Arbeitsvertrag
nein, da bist du falsch informiert. du erhälst in einem bv das was du ohne erhältst. da es bei dir eine dauerhafte lohnerhöhung ist, wird das weitergezahlt, was vereinbart ist. das was du meinst gilt für leute, die schwankendes einkommen haben durch schichtzuschläge etc. wurde ein bv ausgesprochen? oder wirst du umgesetzt?
von
mellomania
am 24.03.2022, 19:47
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und neuer Arbeitsvertrag
Es wurde ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Dann hoffe ich mal, dass die das auch so umsetzen. Heute haben die mir gesagt, dass nach jetzigem Stand das mit den 3 Monaten gilt. Aber sie wollte nochmal recherchieren. Weißt du denn, wie ich denen das beweisen kann, dass das nicht so ist mit den 3 Monaten?
von
Sarahsonnig
am 24.03.2022, 20:09
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und neuer Arbeitsvertrag
https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__21.html
von
mellomania
am 24.03.2022, 20:16
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und neuer Arbeitsvertrag
hoffe es is das richtige. über die suchfunktion müsstest du aber die antwort von Frau Bader finden, war schon öfters die frage
von
mellomania
am 24.03.2022, 20:16