JoannaLena
Hallo, da ich noch bis 20.06.17 in Elternzeit bin, habe ich aktuell nur einen 16 Stunden Vertrag (pro Woche). Zum 01.07.17 habe ich bereits einen neuen Arbeitsvertrag (gleicher Arbeitgeber+ gleicher Job!!) für 40 Stunden unterschrieben. Ich vermute dass ich aus gesundheitlichen Gründen in einer neuen Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bekommen würde. Wie berechnet sich der Lohn bei Beschäftigungsverbot in diesem Fall?: 1. Wie viel Geld würde ich bekommen wenn ich z.B.: am 18.06.17 schwanger werden würde und noch im Juni ein BV bekommen würde? 2. Wie viel Geld würde ich bekommen wenn ich z.B.: am 18.06.17 schwanger werden würde und im Juli ein BV bekommen würde? 3. Wie viel Geld würde ich bekommen wenn ich z.B.: am 18.07.17 schwanger werden würde und noch im Juli ein BV bekommen würde? 4. Wie wären jeweils die Zahlungen wenn ich krank geschrieben werde? Und dann vllt. sogar ins Krankengeld rutschen würde? Herzlichen Dank!!!
Hallo, 1. Medizinisch eher nicht möglich 2. Den Lohn, den Sie ohne BV bekommen 3. s. 1. 4. 6 Wo Lohnfortzahlung u dann KK. Das ganze klappt nur, wenn Kind 1 tatsächlich betreut ist. Auf ein BV verlassen können Sie sich nicht - die Regeln hierzu sind strenger geworden, der AG muss versuchen, Sie umzusetzen. Liebe Grüße NB
studimama2012
Wow, ich bin gespannt auf die Antworten. Willst überhaupt noch arbeiten. Sorry aber deine Fragen hören sich nach: ich will für 40 Stunden bezahlt werden und dann ein BV bekommen. Bin sprachlos. Angenommen du wirst nicht schwanger, hast du dann eine Betreuung ab dem 20.06.
User-1753445573
zu 1. zwöff Tage nach GV wird man wohl noch keine intakte Schwangerschaft feststellen können und auch kein BV ausstellen können zu 2. das was du ohne Schwangerschaft bekommen würdest zu 3. siehe 1. zu 4. nach 6 Wochen Krankengeld. Auf das Eltergeld wikt sich das meines Wissens nach aber nicht aus.
Mitglied inaktiv
Ich würde verhüten am 18.06.2017 und zunächst einmal meinen Arbeitsvertrag erfüllen ;-) Du willst nicht arbeiten, aber möglichst viel Kohle kassieren, oder? Das zahlt letztendlich die Solidargemeinschaft, und ich empfinde Deine Frage als ziemlich unverschämt.
JoannaLena
Hallo Frau Bader, Danke für die schnellen Antworten! Also auch wenn ich VOR Beginn des Vollzeitvertrages schwanger werden sollte und vllt erst seit 1 Woche in dem Vollzeitvertrag arbeite, muss der AG den kompletten Vollzeit- Lohn bei BV geben??? Obwohl ich vorher nur die Hälfte beim gleichen AG verdient habe? (Ich hatte immer was von 13 Wochen/ 3 Monaten rückwirkend gelesen?) Der AG kann sich da nicht irgendwo rausreden?? Ausserdem habe ich auch gehört dass man die ersten Wochen im neuen Arbeitsvertrag nicht krank werden darf. Was wäre wenn ich bereits die erste Woche krank geschrieben werde? Habe ich wirklich Anspruch auf den VZ Lohn für die ersten 6 Wochen?- Und danach auf dieser Grundlage normal Krankengeld möglich? Außerdem beginnt meine Probezeit mit dem neuen Arbeitsvertrag von vorn (6 Monate). Kann ich gekündigt werden in den Fällen? Das ist wirklich verwirrend wenn man im Internet so viele Widersprüchliche Aussagen liest... Dickes DANKE!!! Biologische Gesichtspunkte bitte nicht beachten ;-)
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, meine Partnerin arbeitet auf Minijob-Basis seit März 2017 in einem Restaurant als Service-Kraft und Barkeeperin. Anfang November 2017 erfuhr sie von ihrer Schwangerschaft, arbeitete bisher weiterhin. Aufgrund eines Fachkräftemangels in ihrem Restaurant bot ihr Arbeitgeber ihr einen 30-Std-Arbeitsvertrag an. Diesen nahm sie an u ...
Guten Tag Frau Bader, Ich habe die Möglichkeit zu Oktober diesen Jahres einen neuen auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag zu unterschrieben. Gleich im Anschluss werde ich meinem Arbeitgeber meine bestehende Schwangerschaft mitteilen. Ich gehe davon aus, dass ich von Seiten des Arbeitgebers sofort ein Beschäftigungsverbot bekommen werde. Bin i ...
Hallo Frau Bader, ich habe seit dem 16.03.22 einen neuen Arbeitsvertrag beim gleichen Arbeitgeber. Davor hatte ich einen Ausbildungsvertrag. Ab dem 17.03.2022 habe ich dem Betrieb meine Schwangerschaft mitgeteilt. Laut Gesetz bekommt man ja das weitergezahlt, was man die letzten 3 Monate an Gehalt bekommen hat. Aber nun habe ich ja einen anderen ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich wuerde mich gerne mit einem Anliegen an Sie richten. Ich habe meine Ausbildung bei meinem jetzigen Arbeitgeber als Sozialbpaedagogische Assistenz (KITA) im Maerz beendet. Ich habe seit 1. April bei dem selben Arbeitgeber einen unbefristeten Vollzeitvertrag unterschireben. Jetzt wurde eine Schwangerschaft bei ...
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...
Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...
Hallo Frau Bader, wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...
Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...
Die letzten 10 Beiträge
- Geistig beeinträchtigt, schwanger
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit
- Elterngeld/Mutterschutz
- Mutterschaftsgeld Berechnung bei 3. Kind
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?