Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wer zahlt nach befristeten Arbeitsvertrag der im Beschäftigungsverbot endet?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wer zahlt nach befristeten Arbeitsvertrag der im Beschäftigungsverbot endet?

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein Beschäftigungsverbot für alle Tätigkeiten bis zur Entbindung am 3.6. von meiner FA ausgestellt bekommen. Mein befristetes Arbeitsverhältnis endet am 31.03. Bekomme ich bis zur Geburt bzw. Mutterschtz Geld von der Agentur für Arbeit oder von der Krankenkasse? Bin ich dann überhaupt noch Krankenversichert, oder muss ich dann über meinen Mann in die Familienversicherung?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie stehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und werden deshalb keine Leistung von der Agentur f Arbeit erhalten. KK ist schwierig, Sie haben ja keinen AG mehr. Besser prüfen Sie, ob eine Familienversicherung möglich ist. Liebe Grüße NB


mellomania

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wenn dein Arbeitsvertrag endet enden auch die zahlungen des AG. mutterschaftsgeld erhälst du dann vom amt und der kk. kannst du dich familienversichern?


Felica

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Das ist übel. Weil im Zweifel zahlt niemand. Das BV hätte besser gar nicht solange ausgestellt werden sollen. Das Arbeitsamt wird sagen du stehst wagen dem BV das ja scheinbar nichts mit deiner Arbeit zu tun hat, der Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Die Kk wird sagen, sie sind ebenso raus. Wäre die Arbeit das Problem, hätte das BV vom AG ausgestellt werden müssen und wäre bis vertragsende befristet. Dann wäre problemlos danach alg1 eingesprungen und anschliessend ab Mutterschutz Krankenkasse. Zweiter Problem, wenn kein Anspruch auf alg1 ist auch die Frage der Krankenversicherung ab vertragsende zu klären


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