Frage:
Habe ich Urlaubsanspruc bei Beschäftigungsverbot und befristetem Arbeitsvertrag?
Guten Tag Frau Bader,
ich habe einen befristeten Minijob, der Ende Januar 2022 endet. Ich befinde mich im Beschäftigungsverbot und mein Mutterschutz beginnt im Anfang November. Habe ich Anpruch auf Urlaub bzw. die Auszahlung des Urlaubsanspruches? Und wenn ja, darf ich mir das Urlaubsgeld vor dem Mutterschutz auszahlen lassen? Ich hoffe, dass es dann noch in die Berechnung des Elterngeldes mit einfließt, oder ist Urlaubsgeld davon grundsätzlich ausgenommen?
Wenn der Urlaub im Februar 2022 ausgezahlt würde, so würde er zudem mit dem Elterngeld bzw. Mutterschafsgeld gegen gerechnet werden, oder?
Ich Danke Ihnen vielmals für Ihre Antwort!
Herzliche Grüße
Hanna
von
Mona1081
am 22.10.2021, 16:33
Antwort auf:
Habe ich Urlaubsanspruc bei Beschäftigungsverbot und befristetem Arbeitsvertrag?
Hallo,
wenn Sie noch Urlaubsanspruch aus 2021 haben, können Sie diesen Urlaub vor dem Mutterschutz nehmen, wenn keine betrieblichen Belange entgegenstehen. Das entscheidet der Arbeitgeber. ansonsten wird der restliche Urlaub mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt. Da es sich um eine Einmalzahlung handelt ist dies für das Elterngeld ohne Belang.
In 2022 werden Sie keine Urlaubsansprüche generieren, da der Arbeitgeber für jeden Monat, in dem Sie vollständig in Elternzeit gewesen sind, den Urlaub um ein Zwölftel kürzen kann.
Mutterschaftsgeld erhalten Sie aus einem Minijob nicht, haben aber eventuell Anspruch auf die Einmalzahlung in Höhe von 210 €, www.mutterschaftsgeld.de
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.10.2021
Antwort auf:
Habe ich Urlaubsanspruc bei Beschäftigungsverbot und befristetem Arbeitsvertrag?
1. Ja, du hast Anspruch auf Auszahlung von nicht genommenen Urlaub - zum Ende der Beschäftigung, also mit der Abrechnung Januar 2022.
2. Da es als Einmalzahlung abgerechnet werden wird, fließt es nicht mit ins EG - da wird eh nur der Mindestsatz bei rauskommen.
3. Mutterschaftsgeld erhälst du keines (ich vermute, dass du bei deinem Mann familienversichert bist)
4. Du kannst eine Einmalzahlung (max. 210 Euro) als Ersatz für das Mutterschaftsgeld beantragen, den Link hat Frau Bader schon oft gepostet, also wird sie das vermutlich auch bei dir tun bzw. mal als Stichwort in die Suche eintippen
von
KielSprotte
am 23.10.2021, 18:46
Antwort auf:
Habe ich Urlaubsanspruc bei Beschäftigungsverbot und befristetem Arbeitsvertrag?
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/mutterschaftsgeld/ueberblick/
Link wegen dem Mutterschaftsgeld
Das Urlaubsentgelt darf erst nach Ende des Arbeitsvertrages ausgezahlt werden. Wird aber eher nicht das Elterngeld tangieren
Mitglied inaktiv - 23.10.2021, 20:54
Antwort auf:
Habe ich Urlaubsanspruc bei Beschäftigungsverbot und befristetem Arbeitsvertrag?
Danke schon mal für eure Infos. Ich habe aber zwei Minijobs und zahle daher Abgaben, da es mehr als 450€ zusammen sind. Und ich bin nicht über jemand anderes versichert, sondern stocke mit den Jobs mein Hartz IV auf (normalerweise zahlt dann der Jobcenter die Versicherung, aber momentan ich und der Arbeitgeber).
Wenn es kein Mutterschaftsgeld gibt, dann endet der Job, welcher bis Ende Jan. befristet ist schon im November? Oder zahlen die weiterhin (ich bin ja im Beschäfitungsverbot und gehe daher gerade auch nicht arbeiten...)? Die andere Arbeitsstelle ist unbefristet..
von
Mona1081
am 23.10.2021, 22:03
Antwort auf:
Habe ich Urlaubsanspruc bei Beschäftigungsverbot und befristetem Arbeitsvertrag?
Warum steht das nicht im ersten Post
1 Minijob --- keine Sozialabgaben -- kein Mutterschaftsgeld
2 Minijob -- Zahlung Sozialabgaben -- Mutterschaftsgeld
Hier mal ein Link https://www.minijob-zentrale.de/DE/05_multifunktionsleiste/03_service/05_tools_rechner/03_Mutterschaftsrechner/node.html
Mitglied inaktiv - 24.10.2021, 09:11
Antwort auf:
Habe ich Urlaubsanspruc bei Beschäftigungsverbot und befristetem Arbeitsvertrag?
Sorry, aber ich kenne mich da nicht so aus, daher ich bisher dann teilzeit gearbeitet hatte und daher nicht wusste, dass es beim Minijob kein Mutterschaftsgeld gibt (wenn ich nicht über jemand anderes versichert bin). Allerdings geht es mir ja auch nicht um das Mutterschaftsgeld, sondern ich wollte wissen, 1) ob man sich den Urlaub auch schon früher, als noch vor dem Mutterschutz auszahlen lassen kann - wie ihr schreibt, offensichtlich nicht - und 2) ob das Urlaubsgeld dann am Ende mit dem Bezug von Mutterschaftsgeld oder Eltergeld (im Febr. werde ich vermutlich noch Mutterschaftsgeld bekommen, welches ja mit dem Elterngeld verrechnet wird) verrechnet wird, so dass ich letztendlich gar kein Urlaubsgeld erhalte...
von
Mona1081
am 24.10.2021, 22:43