Noel2016
Guten morgen Frau Bader...ich hoffe sie können mir weiter helfen...Ich habe einen Arbeitsvertrag bis zum ende des Jahres der wegen Schwangerschaft und dem Beschäftigungsverbot seit September nicht verlängert wird...wie geht das dann im Januar weiter?Habe schon mitbekommen das dass Arbeitsamt einen ablehnt und man somit weder Geld bekommt noch Krankenversichert ist...ich mach mir ziemlich einen Kopf und habe natürlich auch Angst wie es weiter geht.. Liebe Grüsse
Hallo, wenn Sie ein generelles BV haben stehen Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und erhalten auch keine Leistungen von der Agentur f Arbeit Liebe Grüße NB
Pünktchen0815
Verstehe ich jetzt nicht ganz-warum genau das Arbeitsamt dich ablehnt?
Noel2016
Ich weiss es nicht ob ich abgelehnt werde...habe das gehört...da man dem Arbeitsmarkt ja im BV nicht zur Verfügung steht..und die dann eventuell auch demnach keine Leustungen zahlen usw.
la-floe
hi, wenn du ein individuelles Beschäftigungsverbot hast hast du in der Tat ein Problem. Du stehst dem Arbeitsmarkt für keine Tätigkeit zur Verfügung = kein ALG I. Ist es ein auf den Arbeitsplatz bezogenes Beschäftigungsverbot, was dein AG ausgestellt hat solltest du dir schnellstens einen anderen Job bis zum Mutterschutz besorgen. floe
Noel2016
Danke für die Antwort...und nein es ist kein BV vom Arbeitgeber sondern direkt vom Gynäklogen...oh man da werden einem aber echt Steine in den Weg gestellt! Da hat man ne Risikoschwangerschaft mit vorangegangener Totgeburt in 2016 und dann muss man sich mit sowas auch noch rum ärgern...
la-floe
naja, du stehst dem Arbeitsmarkt aber gar nicht zur Verfügung und das ist nunmal Voraussetzung für ALG I. Tut mir übrigens aufrichtig leid mit deinem Kind. floe
Noel2016
Ja klar das ist richtig...verstehe ich ja auch einerseits...aber was dann...bin dann auch nicht Krankenversichert ab Januar denk ich...na ja ich werde sehen und mich mal weiter erkundigen wie es weiter gehen kann... Vielen Dank das ist Lieb.lg
Felica
Rede mit dem Arzt ob er das BV konkretisiert, also ob du gar nicht arbeiten darfst oder nur in deinem Job nicht. oder es sogar aufgehoben werden kann zum Ende des Vertrages. Sonst bekommst du nach Ablauf des Vertrages ja auch gar kein Geld mehr, auch keine Krankenversicherung. Was auch Probleme mit dem EG machen kann wenn du dich zwischen Vertrag und EG selbst privat versichern musst. Ohne BV kannst du dich normal arbeitslos und -suchend melden. Entsprechend bist du dann versichert, bekommst ALG1 und entsprechend Mutterschutzlohn.
Noel2016
Ich habe am Dienstag ein Termin bei meiner Gyn und wenn alles soweit okay ist werde ich es aus jedenfall ansprechen ob man da irgendwie was ändern oder aufheben kann... Vielen lieben Dank für die Antworten
2.kind
wir standen vor 2 Jahren vor genau dem gleichen Problem das das Arbeitsamt einen ablehnt wegen beschäftigungsverbot. Beantragt man aber direkt im Anschluss an die Geburt Elterngeld, dann bist du für die komplette Elternzeit automatisch weiter versichert. Es darf nur nicht zu einer Unterbrechung der Elternzeit kommen, und im Anschluss bzw zum ende der Elternzeit am besten schon einen neuen Job suchen der dann direkt im Anschluss beginnt um versichert zu bleiben. Ansonsten gibt es falls man verheiratet ist auch noch die Möglichkeit sich über den Partner familienzuversichern.
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