Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Auszahlung Elterngeld, Resturlaub u überstunden

Frage: Auszahlung Elterngeld, Resturlaub u überstunden

Vanessa1984

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Hallo Frau Bader, hier kurz meine Daten: EG plus bis Mitte Oktober 23, Elternzeit bis Mitte Dez 23. Wenn ich bei meinem jetzigen AG kündige u dann ohne Unterbrechung eine neue Anstellung annehme dann endet meine EZ mit der Kündigung? Könnte ich mir das restliche Elterngeld bis Ende Juni in Summe auf einmal auszahlen lassen? So dass ich mit Beginn der neuen Beschäftigung (1.7.23) kein Elterngeld mehr bekommen würde? Und wie verhält es sich mit dem Resturlaub u den Überstunden (Auszahlung wäre Ende Juni zum Beschäftigungsende)? Wird die Auszahlung dem EG angerechnet? vielen Dank Vanessa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Elternzeit endet mit der Kündigung. Ab dem ersten Geburtstag können sich das restliche Elterngeld auszahlen lassen, es wird dann rückwirkend auf die Monate umgelegt. Das macht primär dann Sinn, wenn sie im ersten Jahr gar nicht gearbeitet haben. Resturlaub und Überstunden können ausgezahlt werden. Liebe Grüße NB


Vanessa1984

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Hier nur ein Nachtrag zur Frage: im Vertrag steht zur Kündigungsfrist: 3 Monate zum QE. Trifft das dann auch während der EZ zu? VG Vanessa


Suomi

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Kündigungsfrist während der EZ entspricht der vertraglichen Kündigungsfrist und genau zum Ende der EZ 3 Monate.


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