sweetheart1612
Hallo, meine Frage ich habe seit der 7. SSW ein Beschäftigungsverbot bis zum Muterschutz und der Geburtstermin ist der 28.03.17 mein Vertrag ist aber bis 31.12.16 befristet. Muss mir mein Arbeitgeber meine Überstunden und meinen Resturlaub auszahlen, da ich sie ja nicht mehr nehmen kann? Lieben Dank
Hallo, Resturlaub - ja Überstunden - kommt auf den Vertrag an Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Das kommt ganz drauf an, wer das Beschäftigungsverbot ausgestellt hat!
Sternenschnuppe
Ja, muss er. Es sei denn er war schon genehmigt oder es gibt festen Betriebsurlaub. Urlaub ja, Überstunden je nachdem was im Vertrag steht. Denke bitte daran Dich zeitig arbeitslos zu melden. Das könnte mit dem BV problematisch werden. Warum hast Du es ?
sweetheart1612
Mein Frauenarzt hat mir ein Beschäftigungsverbot erteilt.
sweetheart1612
Geht es denn das ich ein Bv und mir im Betriebsurlaub die Urlaubstage angerechnet werden können? Im Vertrag steht erbrachte Mehr- bzw. Überstunden werden durch Freizeitgewährung ausgeglichen. Hatte in der 1.Schwangerschaft einen verkürzten Gebärmutterhals und vorzeitige Wehen.
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