Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung in Elternzeit - was passiert mit Resturlaub und Überstunden?

Frage: Kündigung in Elternzeit - was passiert mit Resturlaub und Überstunden?

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich bin im 2. Jahr Elternzeit und möchte wg. dem schlechten Klima nicht mehr zu meinem alten AG zurück. Ich habe allerdings noch sehr viel Resturlaub (22 Tg) und auch Überstunden. Was passiert damit, wenn ich kündige? Verfällt das oder muß mir der AG das auszahlen? Vielen Dank!!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Urlaub wird ausgezahlt, die Überstunden richten sich nach der vertragl. Regelung Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Den Urlaub muss er auszahlen, die Überstunden je nachdem, wie es im Vertrag geregelt ist.


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