Hallo Frau Bader & wer es zufällig weiß,
Ende Mai startet mein Mutterschutz, für 2022 habe ich meinen Urlaubsanspruch inkl. der Kürzung um 1/12 der anteiligen EZ berechnet. Den gesamten Mai habe ich bereits U genehmigt bekommen und auch so "verbrate" ich einige Tage für Arzttermine etc.
Ich werde es, tatsächlich aus betrieblichen Gründen, da die Einarbeitung meiner Nachfolgerin zeitintensiv und insg. viel zu erledigen ist, höchstwahrscheinlich weder schaffen meine Überstunden abzubauen noch den ganzen U zu nehmen.
Da ich nicht vorhabe nach meiner EZ diese Stelle wieder anzutreten (kündigen werde ich natürlich jetzt noch nicht, sondern zum Ende der EZ) drängt sich mir die Frage auf:
Darf ich die Auszahlung der Urlaubstage und Überstunden mit meinem letzten vollen Gehalt vor meinem "Ausstand" (sprich dann Mai 2022) fordern?
Vielen Dank& LG
von
Kristiiin
am 24.02.2022, 13:24
Antwort auf:
Auszahlung Überstunden und Resturlaub
Hallo,
nein, das ist gesetzlich nicht vorgesehen. Es gibt ja noch keine Kündigung. Urlaub soll primär genommen werden.Wie es mit den Überstunden aussieht hängt vom Vertrag ab.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.02.2022
Antwort auf:
Auszahlung Überstunden und Resturlaub
Du kannst es beim AG anfragen, aber Anspruch besteht erstmal nicht.
Wenn es jetzt nicht ausbezahlt wird, dann nach der EZ wenn Du kündigst.
von
Suomi
am 24.02.2022, 13:32
Antwort auf:
Auszahlung Überstunden und Resturlaub
Ok, habe ich mir so gedacht - falls es noch jem liest: kann ich dann im Umkehrschluss fordern den Urlaub zu nehmen und die Überstunden abzufeiern (vertraglich darf ich jede Minute aufschreiben und nach Rücksprache abfeiern/ausbezahlen lassen)?
Ums Geld gehts mir nicht, aber schenken muss ich denen auch nix.
von
Kristiiin
am 25.02.2022, 09:40