Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berufsverbot und Resturlaub und Überstunden

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berufsverbot und Resturlaub und Überstunden

MamaMitHerz2013

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Hallo Frau Bader, und zwar habe ich Ende August meine Ausbildung beendet und wurde 01.09. im Betrieb übernommen. Seit Anfang August bin ich im Berufsverbot. Ich musste ja meine 10 Tage Urlaub bis Ende Dezember planen und diese sind auch vor Bekanntgabe der Schwangerschaft schon genehmigt worden (hätte diese jetzt im Dezember genommen). Zudem habe ich auch noch vor dem BV ein paar Überstunden angesammelt. Was geschieht mit diesen? Werden sie veewahrt bis ich nach meiner Elternzeit wieder den Dienst beginne? Meine Chefin wollte es noch mit der Personalabteilung abklären, aber hat mir keine Info mehr gegeben.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Urlaub verfällt nicht, er kann nach der Elternzeit genommen werden. Liebe Grüße NB


cube

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Hi. Nach neuestem Urteil des BAG verfällt der bereits genehmigte Urlaub nicht. Überstunden können eh nicht einfach verfallen.


Mitglied inaktiv

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Der bereits genehmigte Urlaub verfällt dann nicht, wenn der AG keine Ersatztätigkeit - auch nicht stundenweise - anbieten kann. Dann entfällt nämlich die Arbeitspflicht komplett. Sobald Ersatztätigkeiten angeboten werden, sieht es anders aus. Das kann auch noch nach einem bereits angekündigten generellen BV jederzeit noch geschehen.


cube

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Uriah, kann es sein, das du einfach immer noch irgendwo das letzte Wort haben musst? Es gibt ein Urteil dazu, welches besagt, d der Urlaub nicht verfällt. Was bitte hat einer Ernsthaftigkeit denn jetzt mit dem Urlaub zu tun?


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