S.2023
Hallo Ihr Lieben, ich weiß, hier sind schon Millionen ähnliche Fragen aber genau meinen Fall habe ich noch nicht entdeckt. ich bin in einem Klinikum angestellt und das unbefristet. Ich bin jetzt im zweiten Jahr meiner Elternzeit. Die endet ungefähr in der Mitte des Jahres. Ich erhalte aber nur bis zwei Monate vor Ende der Elternzeit mein Elterngeld und da ist schon meine erste Frage denn nehmen wir mal an ich werde jetzt bis kurz vor Ende der Elternzeit schwanger beende natürlich sofort die Elternzeit und lande im Beschäftigungsverbot. Kriege ich dann wieder die gesamten zehn Monate das selbe Geld wie in meiner ersten Schwangerschaft denn da wurde ich voll entlohnt bis 2 Monate nach der Schwangerschaft (Beruftsverbot + Mutterschutz). 2. Ich habe nun einen Kita Platz für mein Kind bekommen (August 2025). Wenn ich jetzt wirklich schwanger werden würde dürfen die mir den Platz wieder "wegnehmen"? Ich würde ihn selbstverständlich nicht ganztags abgeben wollen wenn ich die Möglichkeit schon habe! Aber etwa 3-4 Stunden täglich würden ihm vermutlich sehr gut tun. (Soweit ich weiß ist es kein Kindergarten indem nur Kinder mit arbeitspflichtigen Müttern sind). Ich freue mich auf eure Rückmeldung vielleicht hat ja jemand eine ähnliche Situation. Liebe Grüße!🙏🏼
s.u.
Ani123
Die EZ vorzeitig beenden geht nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Wissentlich die EZ vorzeitig beenden um ins BV zu gehen ist Betrug. Ebenso wenn sie schwanger planen TZ in EZ zu arbeiten und dann ins BV gehen. Ein BV können sie erst nach der EZ bekommen bzw. soweit sie arbeiten. Sie teilen ihren Arbeitgeber die Schwangerschaft mit. Er macht eine Gefährungsbeurteilung. Sollte er eine mutterschutzkomforme Tätigkeit haben (dafür darf er sie auch versetzen) müssen sie die ausüben. Wenn er keine hat spricht er das BV aus. Das BV kann zu jederzeit aufgehoben werden und sie müssen dann arbeiten. Daher ist es wichtig, dass ihr Kind entsprechend betreut ist. Ob sie es im BV ganztags oder halbtags in die Kita geben ist irrelevant. Relevant ist, dass sie sofort mit Aufhebung des BV ihren Arbeitsvertrag erfüllen können. Und um das zu können werden sie vermutlich auf eine Ganztagsbetreuung nötig sein. Daher sollten sie schauen, dass ihr Kind z. B. falls nötig in der Kita schläft. Dieses von einen auf den anderen Tag zu wollen ist möglich. Für ihr Kind wird es leichter sein, wenn es vorher schon regelmäßig stattfand. Während des BV muss ihr Kind entsprechend betreut sein um ihren Arbeitsvertrag erfüllen zu können. Daher sollten sie diesen nicht auf TZ ändern. Denn ohne BV ständen sie dann ohne Betreuung da und könnten der Arbeit nicht nachgehen. 2.) Ab dem 1. Geburtstag steht ihnen ein Betreuungsplatz für ihr Kind zu. Der Kitaplatz kann ihnen nicht weggenommen werden. Beim neuen EG werden die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes zur Berechnung herangezogen. Hierbei wird es 0 € Runden geben. Ihr Vorteil ist, dass sie EGplus beziehen. Dadurch werden 14 Monate vom 1. Kind ausgeklammert. (Bei Basis-EG wären es nur 12 Monate.) Ohne Schwangerschaft müssen sie ihren Arbeitsvertrag nachkommen. Sollten sie z. B. nur TZ arbeiten können sollten sie das ihrem Arbeitgeber mitteilen. Es besteht die Möglichkeit TZ in EZ bis zu 32 Wochenstunden zu arbeiten. Bei neuer Schwangerschaft können sie die EZ zu Beginn des Mutterschutzes beenden um Mutterschaftsgeld in VZ zu erhalten.
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