qwertz89
Guten Tag, ich arbeite in Elternzeit-Teilzeit. Im Januar müsste ich mitteilen, ob ich zurück in Vollzeit arbeiten möchte oder meine EZ-TZ verlängern werde. Nun meine Fragen: 1)Wenn ich vor Januar erneut schwanger werden würde und ins Berufsverbot gehe (bei meiner Tätigkeit gibt es ein Berufsverbot), welches Gehalt würde mir ausgezahlt werden NACH Januar? Das Teilzeit oder wieder Vollzeitgehalt, da ich meine Teilzeit nur bis Januar angegeben hatte? 2) Ich werde nach TVÖD SuE bezahlt. Während der Elternzeit gibt es keine Höherstufung, während des Berufsverbots aber schon bzw. das Berufsverbot wird normal mitgezählt. Wie sieht es mit der Elternzeit - Teilzeit aus? Wird diese für die Einstufung auch normal mitgezählt? Vielen Dank im Voraus!
Hallo, 1. Das, was Sie ohne BV bekommen würdem 2. Das kann ich nicht sagen, ich kenne nicht alle TV Liebe Grüße NB
Ani123
Gezahlt wird das, was sie ohne BV verdienen würden. Inkl. aller Absprüche auf Hochstufung, Urlaub, usw.. Wenn eine VZ-Tätigkeit finanziert wird muss das Kind entsprechend betreut sein, denn der AG kann das BV von einen auf den anderen Tag aufheben, insofern er eine mutterschutzgerechte Arbeit hat. Dass es wieder zum BV kommt ist somit nicht gesagt. Wann müssen Sie ihrem AG mitteilen, wie viele Wochenstunden sie arbeiten möchten? Erst im Januar und das gilt dann ab wann? Bedenke, eine Schwangerschaft kann leider auch vorzeitig enden und dann stände die AZ an, die ohne BV anstehen würde.
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