Tildas Mama
Hallo, aktuell befinde ich mich noch bis zum 05.08.2020 in Elternzeit für meine dann 2 Jährige Tochter und bin nun wieder schwanger (Entbindungstermin Anfang Dezember). Da ich in der ersten Schwangerschaft bei Bekanntgabe der Schwangerschaft direkt ein Berufsverbot ausgesprochen bekommen habe, gehe ich nun davon aus,das ich nach Beendigung der laufenden Elternzeit erneut ins Berufsverbot gehen werde. Erhalte ich in diesem Beschäftigungsverbot dann erneut Gehalt von meinem Arbeitgeber obwohl ich ja nach der Elternzeit nicht gearbeitet habe? Und wenn nicht, wie sieht es mit dem Elterngeld aus?habe ich lediglich Anspruch auf den Mindestbetrag von 300€ da ich in den 12 Monaten vor der Geburt kein Einkommen hatte oder wird das Gehalt vor der ersten Elternzeit mit angerechnet? Danke im Voraus!
Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne BV bekommen würden. Egal, ob Sie zwischendrin gearbeitet haben. Liebe Grüße NB
mellomania
du bekommst das was du ohne bv erhalten würdest. wieviele stunden waren vereinbart die du wieder arbeitest? das ist die grundlage. ist dein kind betreut dass du ohne bv das vereinbarte arbeiten KÖNNTEST? das ist voraussetzung für ein bv. da die betreuung der kinder nicht sicher ist im august, weiß ich nicht in wie weit das probleme machen könnte...EG 300 plus 75 euro geschwisterbonus bis kind1 drei jahre alt ist.
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