Sehr geehrte Frau Bader,
Ich bin seit 07.03.2019 krankgeschreiben wegen einer Depression und anderen Psychischen Problemen, ich bin noch bis zum 15.02.2020 angestellt in einer Kita, kann dort aber nicht wieder arbeiten auf grund meiner Erkrankung. Nun bin ich Schwanger und mein Arbeitgeber stellt normalerweise bei Schwangerschaft immer selber ein BV aus. Ich überlege jetzt ob ich meine Schwangerschaft mitteilen soll, oder ob ich besser im Krankengeldbezug bleibe weil das BV ja nur bis februar gelten würde und ich danach ja nicht wieder arbeitsfähig wäre auf grund meiner psyche oder wird dann nach ablauf des BV weil ich ja die gleiche Diagnose wie vor dem BV habe sowieso wieder Krankengeld gezahlt. Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich geworden was mein Problem ist, leider gelingt es mir grade nicht so gut es in worte zu fassen.
Beste Grüsse
von
Nynuk
am 29.11.2019, 05:56
Antwort auf:
Schwangerschaft Berufsverbot oder Krankengeld
Hllo,
die Krankheit geht dem BV immer vor. Es gibt da kein Wahlrecht
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.11.2019
Antwort auf:
Schwangerschaft Berufsverbot oder Krankengeld
nein nein, das geht nicht. solange du krank bist ist egal ob du schwanger bist. um ein bv ausstellen zu können, musst du arbeitsfähig sein. und auch dann erhält man nicht automatisch ein bv. das wird und muss auch erst vom AG geprüft werden. du wirst weiterhin krankengeld erhalten. krankmeldung steht immer über einem bv. egal ob das von einem arzt oder vom AG ausgetellt wird.
von
mellomania
am 29.11.2019, 06:29
Antwort auf:
Schwangerschaft Berufsverbot oder Krankengeld
Das Verkünden der Schwangerschaft wird dir nicht nutzen, weil Krankheit immer vor Beschäftigungsverbot zählt.
Für ein BV muss man arbeitsfähig sein. Und es würde wie du selbst schreibst nur bis Feb 20 gelten.
Mitglied inaktiv - 29.11.2019, 06:59
Antwort auf:
Schwangerschaft Berufsverbot oder Krankengeld
Deine AU geht einem BV vor - aktuell kann der AG also gar kein BV aussprechen. Für ein BV muss man grundsätzlich arbeitsfähig sein.
Aussuchen kannst du dir das also eh nicht.
Nach Ende des Vertrages würde weiterhin Krankengeld gezahlt werden statt Arbeitslosengeld. Hier musst du aber aufpassen - entsteht eine Lücke in der Krankschreibung weil du ein neues Attest nicht nahtlos vorlegst, bist du raus aus dem KG. Dann wäre das Arbeitsamt mit ALG zuständig, wo du dich dann aber erst mal melden muss etc.
KG wird längsten 78 Wochen langgezahlt (davon die ersten 6 Wochen als Gehalt vom AG) - rechne also schon mal aus, ob du überhaupt bis zum Mutterschutz noch KG bekommen würdest oder der Anspruch knapp vorher endet.
Denk auch daran, dass du nach der Geburt nicht in Elternzeit bist - sondern Hausfrau mit Elterngeldbezug! (Ohne AG keine Elternzeit).
Dass Elterngeld wird auch geringer ausfallen, da du die Erkrankung nicht ausklammern lassen kannst. Das geht nur bei schwangerschaftsbedingten Erkrankungen, welche bei dir ja nicht vorliegt.
von
cube
am 29.11.2019, 08:32