Elternzeit vorzeitig beenden und Berufsverbot bekommen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit vorzeitig beenden und Berufsverbot bekommen

Guten Tag Wir haben ein Kind und ich befinde mich bis Januar in Elternzeit und bekomme genauso lange Elterngeld. Dann habe ich ursprünglich ohne Elterngeld Elternzeit bis Mai in Teilzeit mit 30std geplant. Wir wünschen uns ein zweites Kind und überlegen welche Lösung finanziell die beste ist. Sollte ich jetzt schwanger werden, kann ich dann die Elternzeit und das Elterngeld beenden. (Bekomme in meinem Job sofortiges Berufsverbot) Gehe dann ins Berufsverbot und bekomme wieder mein Durchschnittsgehalt von vor der 1. Schwangerschaft? Oder bekomme ich weiter Elterngeld bis Januar und dann bis zum nächsten Mutterschutz nichts? Normalerweise kann Man doch dann die Elternzeit erst zum Mutterschutz beenden oder? Oder bekomme ich dann ab Januar Berufsverbot und nur Teilzeitgehalt? Wäre dem so, würde ich mit der nächsten Schwangerschaft warten bis die Elternzeit rum ist. Wie lange muss ich dann Vollzeit arbeiten um wieder das volle Elterngeld zu bekommen? Das wäre nur doof für meinen AG denn dann wäre meine Vertretung weg, ich wenn es gut klappt zeitig wieder schwanger und sofort raus. Besser wäre es vor der Rückkehr schwanger zu werden und meine Vertretung kann einfach bleiben. Ich hoffe das war verständlich Vielen Dank schon mal für die Antwort

von Kattti am 03.08.2019, 23:31



Antwort auf: Elternzeit vorzeitig beenden und Berufsverbot bekommen

Hallo, Nein, einer vorzeitigen Beendigung müsste der Arbeitgeber zustimmen und das wird er nicht tun. Hinzu kommt die Frage, ob dies nicht eine Benachteiligung der Krankenkasse darstellt, die er dann eintrittspflichtig wäre. Sobald sie schwanger werden, bleiben sie weiter in Elternzeit. Wenn die Elternzeit endet, ist durch den Arbeitgeber zu prüfen, ob sie ein Beschäftigungsverbot erhalten. Dann bekommen Sie das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Wesentlich ist, dass Sie nur für die Zeit, die Sie dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehen, tatsächlich auch Lohn erhalten. Dies vor dem Hintergrund, dass Ihr Arbeitgeber Sie ja umsetzen kann. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.08.2019



Antwort auf: Elternzeit vorzeitig beenden und Berufsverbot bekommen

Nein deine Überlegungen gehen so nicht. Zumal der AG zustimmen muss wenn du die EZ verkürzen willst. Ausser zum Mutterschutz. Das ist aber auch alles unnötig. Den für das nächste EG werden sie 12 Monate vorher wieder herangezogen. Wobei bis zu 14 Monate EG und die Monate vo Mutterschaftsgeld bezogen wurde, ausgeklammert werden, sprich also durch vorherige monate ersetzt werden. Du schreibst zwar nicht wann rier Kind geboren wurde, aber durch deine Beschreibung gehen ich davon aus das du Basis-EG bekommst und das Kind dieses Jahr geboren wurde. Damit würdest du, sofern du bereits schwanger wärst bzw jetzt sofort werden würdest, in etwa das gleiche EG bekommen wenn du zB die letzten beiden Basismonate in EG Plus wandeln würdest. Dann würden bei dir statt 12 Monate nämlich die vollen 14 ausgeklammert werden. Damit wärst du schon (fast) im nächsten Mutterschutz je nach ET. Selbst mit 1-2 TZ-Monaten dabei würde das EG nicht zu sehr abfallen da es auch noch Geschwisterbonus gibt. Und wenn du in der EZ TZ vereinbart hast, fließt das TZ-Gehalt ja auch rein. Übrigens muss ein BV nicht sicher sein. Zudem brauchs du eine Kinderbetreuung für ein BV. Den um das zu bekommen, musst du auch arbeitsfähig sein. Sollte es das aber geben, bekommst du das was du auch ohne dieses bekommen würdest. Wenn als für die EZ fest vereinbart war in TZ zu arbeiten, dann kannst du ein BV für diese bekommen. Erst sobald die EZ endet würde dann das BV für VZ greifen. Wäre also erst ab Mai. Mein Rat wäre, sichere kinderbetreuung ab Januar organisieren, TZ untervdach und Fach bringen, 2 Basismonate in EG Plus wandeln und dann loslegen mit Kindern zwei. Egal wann es klappt, du hättest im schlechtesten Fall gerade man damit 2 Monate mit TZ-Gehalt in der Berechnung. Wenn das nicht nur Minijob ist sondern so 20-30 Std TZ, wird das nicht so viel ausmachen. Und ab Mai wäre dann ja wieder VZ.

von Felica am 04.08.2019, 07:17



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