Mama Berlin 2016
Guten Tag Frau Bader, Mein erstes Kind kam im Dezember 2016 zur Welt. Mein Elterngeld ist nach 12 Monaten ausgelaufen, meine Elternzeit geht noch bis einschließlich 28.02.2018. Nun bin ich wieder schwanger und aufgrund von Problemen in der Schwangerschaft wird es wohl so sein, dass ich ein Berufsverbot erhalte. Auf welcher Grundlage wird mein Geld im Berufsverbot berechnet? Werden die 13 Wochen von vor meiner ersten Schwangerschaft als Berechnungsgrundlage genutzt? Ich danke Ihnen im Vorfeld sehr für Ihre Hilfe. Viele Grüße eine Mama aus Berlin
Hallo, ich verstehe es so, dass Sie nach der EZ VZ arbeiten wollen? Dann bekommen Sie in einem BV auch VZ-Lohn Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Das hängt davon ab was Du ohne Schwangerschaft verdienen würdest. Ist Kind 1 so betreut dass Du den alten Vertrag erfüllen kannst?
Mama Berlin 2016
Ja, es ist grundsätzlich soweit alles geregelt, dass ich meine Vollzeitstelle vertraglich erfüllen kann. Also eigentlich mein normales Gehalt wie vor der Schwangerschaft bekäme. Spannend wäre für mich, falls doch die letzten 13 Wochen vor der letzten SS Bemessungsgrundlage wären, da es dort Sonderzahlungen gab, die sich damals auch positiv auf mein Mutterschutzgeld ausgewirkt haben. Angst habe ich eigentlich nur, dass ich weniger Geld bekomme, da ich nun 2 Monate Elternzeit auf eigene Kosten genommen habe und sich dies negativ auswirkt. Oder hat das mit der Berechnung für das BV überhaupt nichts zu tun? Danke vorab
Mitglied inaktiv
Du bekommst das, was du jetzt bekommen würdest, wenn du arbeiten gehen würdest. Wenn jetzt keine Sonderzahlungen anstehen, bekommst du das übliche Grundgehalt.
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