Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit Berufsverbot Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeit Berufsverbot Elterngeld

GF2706

Beitrag melden

Guten Tag, meine Zwillinge sind mittlerweile 4,5 Jahre alt. Nach der Geburt der Kinder habe ich 2 Jahre Elternzeit genommen. Danach habe ich wieder Teilzeit gearbeitet. Nun möchte ich gerne nochmals Elternzeit nehmen. Allerdings möchten wir auch ein drittes Kind bekommen. Meine Fragen dazu sind folgende: 1.) wenn ich beispielsweise 12 Monate Elternzeit beantrage und während dieser Zeit schwanger werde und unser drittes Kind zur Welt bringe, zählen dann für die Berechnung des Elterngeldes diese letztens 12 Monate der Elternzeit, in denen ich 0€ erhalten habe oder wird die Elternzeit für die Berechnung „ausgeklammert“ und es zählt mein Verdienst vor der Elternzeit? 2.) meine zweite Überlegung ist folgende: ich beantrage nur 4 Monate Elternzeit, in der Hoffnung, dass ich in dieser Zeit schwanger werde. Würde dann wieder zu arbeiten beginnen müssen, jedoch sofort, aufgrund meiner Tätigkeit (Menschen mit Behinderung und Gewaltbereitschaft) ins Beschäftigungsverbot kommen. Bekäme ich dann bis zur Geburt mein Gehalt weiter gezahlt, obwohl ich die Wochen zuvor in Elternzeit war? Oder zählen für die Berechnung der letzten 3 Monate auch meine „0“-Elterngeldmonate dazu? 2.1) falls ich in diesen 4 Monaten nicht schwanger werden würde, könnte ich weitere 8 Monate beantragen, oder muss ich den Zeitraum vorab fix zusagen? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Es zählen die letzten 12 Mo. vor der Geburt, Monate mit EG (bis zum 14. Lebensmonat) mit MG kann man ausklammern. 2. Ab dem ersten Tag nach der EZ bekommen Sie bei einem BV den vollen vereinbarten Lohn. 3. Wenn Sie die EZ nicht für einen Zwilling deklariert haben, ist sie für beide für zwei Jahre verbraucht und Sie haben nur noch ein Jahr. Liebe Grüße NB


MamaausM

Beitrag melden

Relevant sind für das Elterngeld immer die 12 Monate vor Geburt! Verdienst du kein Geld zählt jeder Monat mit 0€. Mindestsatz 300€ gibt es aber garantiert. Für jede Elternzeit musst du 13 Wochen vorher beantragen. Arbeitest du regulär kannst du ein BV bekommen und auch Lohn lt Vereinbarung


Ani123

Beitrag melden

Ich würde erst EZ für Kind A melden, z. B. 4 Monate und danach, falls nötig, EZ für Kind B. Für jedes Kind stehen ihnen 36 Monate EZ zu. Außer sie haben die ersten 24 Monate für beide Kinder gemeldet gehabt. Dann sind die bei bei beiden Kindern genommen worden. Im BV bekommen sie das, was sie ohne auch bekommen würden. Wenn sie schwanger aus der EZ zurück kehren und ihr AG keine mutterschutzkomforme Tätigkeit für sie hat, spricht er das BV aus und sie erhalten ganz normal Lohn und später Mutterschaftsgeld. EG wird aus den 12 Monaten vor der Geburt berechnet. Mutterschutzzeit wird ausgeklammert. Wenn sie während der EZ schwanger werden fließt die Zeit als 0-Runde mit rein. Allerdings zählt am Ende das Gesamte und evtl. machen 0-Runden da nur bedingt was aus. Schließlich gibt es auch den Maximalbetrag von 1.800 € EG.


cube

Beitrag melden

1.) Da die letzten 12 Monate vor der Geburt relevant sind, ist EZ eben 0 Euro. 2.) Wenn du tatsächlich ein BV bekommst, würdest du bis zur Geburt auch das bekommen, was du sonst als Gehalt bekommen hättest (also TZ-Gehalt - nicht VZ!) Für das EG zählen dann wieder die letzten 12 Monate - wenn du also nur zB 4 Monate arbeiten würdest bis zum neuen MuSchu, hast du eben entsprechende 0-Runden dennoch mit drin. 3.)Ja, kannst du. Du musst aber die Fristen zur Beantragung beachten und im Kopf haben, dass deine AG evt. eher nur unterbegeistert ist von solchen "Aktionen".


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader, Mein erstes Kind kam im Dezember 2016 zur Welt. Mein Elterngeld ist nach 12 Monaten ausgelaufen, meine Elternzeit geht noch bis einschließlich 28.02.2018. Nun bin ich wieder schwanger und aufgrund von Problemen in der Schwangerschaft wird es wohl so sein, dass ich ein Berufsverbot erhalte. Auf welcher Grundlage wird mein Ge ...

Hallo Frau Bader, Ich bin angestellte Tierärztin, schwanger und seit ich erfahren habe, dass ich schwanger bin, im Beschäftigungsverbot. Nach der Geburt wir mein Arbeitgeber wieder ein Beschäftigungsverbot ausstellen sollte es mit dem Stillen klappen, erhalte also mein Gehalt weiter wie bisher. Nun meine Fragen, 1. da es mit dem Stillen nicht s ...

Hallo, Ich war bis zum 1.11.2017 in Elternzeit, bin im Juli 2017 erneut schwanger geworden und habe darauf hin am 4.8.17 ein Berufsverbot erteilt bekommen. Mein Arbeitgeber hat mir natürlich meine elternzeit nicht vorher beendet, also habe ich ab dem 1.11. meinen „Lohn“ erhalten. Jetzt habe ich aber bei euch gelesen, dass man die elternzeit vorze ...

Sehr geehrte Frau Bader, Im September 2018 habe ich meinen wunderbaren ersten Sohn geboren. Für ihn habe ich bis Mitte November 2019 Elternzeit beantragt (insgesamt 13 Monate). Nun hat es mit dem geplanten Geschwisterkind doch schneller geklappt als gedacht hatte und ich bin aktuell in der 5. SSW. (Termin Ende November 2019). Nun meine Frage: rei ...

Hallo Frau Bader , Ich habe vor noch ein weiteres Jahr Elternzeit zu beantragen und in diesem Rahmen wieder arbeiten zu gehen. Wie würde es sich verhalten, wenn ich in dieser Zeit wieder schwanger werden würde? In meiner ersten Schwangerschaft wurde mir ein Berufsverbot ausgesprochen. Würde dieses auch während der Elternzeit in Kraft tr ...

Ich beende meine reguläre Elternzeit im Sept, bin erneut schwanger und gehe ins Berufsverbot. Muss ich dafür 1 Tag auf der Arbeit erscheinen oder geht das in einem über von Elternzeit ins Berufsverbot.

Guten Tag Wir haben ein Kind und ich befinde mich bis Januar in Elternzeit und bekomme genauso lange Elterngeld. Dann habe ich ursprünglich ohne Elterngeld Elternzeit bis Mai in Teilzeit mit 30std geplant. Wir wünschen uns ein zweites Kind und überlegen welche Lösung finanziell die beste ist. Sollte ich jetzt schwanger werden, kann ich da ...

Hallo, aktuell befinde ich mich noch bis zum 05.08.2020 in Elternzeit für meine dann 2 Jährige Tochter und bin nun wieder schwanger (Entbindungstermin Anfang Dezember). Da ich in der ersten Schwangerschaft bei Bekanntgabe der Schwangerschaft direkt ein Berufsverbot ausgesprochen bekommen habe, gehe ich nun davon aus,das ich nach Beendigung der la ...

Guten Tag, ich arbeite in Elternzeit-Teilzeit. Im Januar müsste ich mitteilen, ob ich zurück in Vollzeit arbeiten möchte oder meine EZ-TZ verlängern werde. Nun meine Fragen: 1)Wenn ich vor Januar erneut schwanger werden würde und ins Berufsverbot gehe (bei meiner Tätigkeit gibt es ein Berufsverbot), welches Gehalt würde mir ausgezahlt werden ...

Hallo Ihr Lieben,  ich weiß, hier sind schon Millionen ähnliche Fragen aber genau meinen Fall habe ich noch nicht entdeckt. ich bin in einem Klinikum angestellt und das unbefristet. Ich bin jetzt im zweiten Jahr meiner Elternzeit. Die endet ungefähr in der Mitte des Jahres. Ich erhalte aber nur bis zwei Monate vor Ende der Elternzeit mein El ...