Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berufsverbot in Elternzeit

Frage: Berufsverbot in Elternzeit

Misunderstood

Beitrag melden

Hallo Frau Bader , Ich habe vor noch ein weiteres Jahr Elternzeit zu beantragen und in diesem Rahmen wieder arbeiten zu gehen. Wie würde es sich verhalten, wenn ich in dieser Zeit wieder schwanger werden würde? In meiner ersten Schwangerschaft wurde mir ein Berufsverbot ausgesprochen. Würde dieses auch während der Elternzeit in Kraft treten? Würde ich weiterhin Lohn erhalten? Oder wäre der Zusatzvertrag dann einfach hinfällig? Vielen Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie können auch bei TZ ein BV bekommen. Sie erhalten dann den Lohn, den Sie ohne Bv bekommen würden. Liebe Grüße NB


Felica

Beitrag melden

Wenn du ein Berufsverbot hast, wie lange hat das der Richter denn verhängt? Lebenslang oder zeitlich befristet? Immerhin hat er dir die berufliche Tätigkeit untersagt weil du eine Gefahr für andere darstellst. Macht man ja nicht mal eben so. Oder meinst du ein Beschäftigungsverbot, was rechtlich was völlig anderes wäre. Dann gilt, in einem Beschäftigungsverbot bekommt man immer das was man auch ohne dieses bekommen würde. Wenn also wegen EZ kein Einkommen, dann gibt es auch kein BV, wenn wegen EZ ein TZ-Einkommen, dann im Falle eines BV das TZ-Gehalt. Wenn keine EZ mehr und wieder VZ, dann eben VZ-Gehalt. Allerdings gilt eben nicht, einmal BV, dann immer ein BV, jede Schwangerschaft muss dazu neu betrachtet werden, Denn es kann sein das du ja in der nächsten Schwangerschaft ganz andere Voraussetzungen hast oder der AG doch wider Erwartung eine Beschäftigung für dich hat. Dann musst du natürlich arbeiten. Was auch bedeutete, solange du keine Kinderbetreuung nachweisen kannst, gibt es auch kein BV weil eine der Voraussetzungen dafür eben die ist, das man überhaupt arbeitsfähig ist. Wenn du bisher weniger wie 2 Jahre EZ gemeldet hattest, muss der AG zudem der Verlängerung nicht zustimmen.


Felica

Beitrag melden

Wenn du ein Berufsverbot hast, wie lange hat das der Richter denn verhängt? Lebenslang oder zeitlich befristet? Immerhin hat er dir die berufliche Tätigkeit untersagt weil du eine Gefahr für andere darstellst. Macht man ja nicht mal eben so. Oder meinst du ein Beschäftigungsverbot, was rechtlich was völlig anderes wäre. Dann gilt, in einem Beschäftigungsverbot bekommt man immer das was man auch ohne dieses bekommen würde. Wenn also wegen EZ kein Einkommen, dann gibt es auch kein BV, wenn wegen EZ ein TZ-Einkommen, dann im Falle eines BV das TZ-Gehalt. Wenn keine EZ mehr und wieder VZ, dann eben VZ-Gehalt. Allerdings gilt eben nicht, einmal BV, dann immer ein BV, jede Schwangerschaft muss dazu neu betrachtet werden, Denn es kann sein das du ja in der nächsten Schwangerschaft ganz andere Voraussetzungen hast oder der AG doch wider Erwartung eine Beschäftigung für dich hat. Dann musst du natürlich arbeiten. Was auch bedeutete, solange du keine Kinderbetreuung nachweisen kannst, gibt es auch kein BV weil eine der Voraussetzungen dafür eben die ist, das man überhaupt arbeitsfähig ist. Wenn du bisher weniger wie 2 Jahre EZ gemeldet hattest, muss der AG zudem der Verlängerung nicht zustimmen.


la-floe

Beitrag melden

@Felicia derart überheblich und selbstgefällig den Unterschied zwischen Berufs- und Beschäftigungsverbot erläutern kannst wirklich nur du. floe


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich habe im Januar 2013 ein Baby bekommen. Habe 2 Jahre Elternzeit eingereicht und gehe jetzt ab Februar in Teilzeit bei dem gleichen Arbeitgeber arbeiten mit befristetem Teilzeitvertrag bis zum Ende der Elternzeit, dann greift mein Vollzeitvertrag wieder. Wir überlegen nun, ein weiteres Kind miteinander zu bekommen. Da ich im Sommer 4 ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin gelernte Erzieherin im Moment in Elternzeit, (bis September 2016) unsere Tochter ist fast 9 Monate alt. Mein erstes Jahr Elterngeld endet ab September und ich habe auch begonnen mich auf Stellen zu bewerben. Aber im Moment sieht es eher mau aus, da ich auch nur einen sehr beschränkten Radius an Einrichtungen ansc ...

Sehr geehrte Frau Bader,  folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...

Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%.  Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...

Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut.  Kündigungsfrist sind 4 Wochen.  wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße 

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen.  Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...