Misunderstood
Hallo Frau Bader , Ich habe vor noch ein weiteres Jahr Elternzeit zu beantragen und in diesem Rahmen wieder arbeiten zu gehen. Wie würde es sich verhalten, wenn ich in dieser Zeit wieder schwanger werden würde? In meiner ersten Schwangerschaft wurde mir ein Berufsverbot ausgesprochen. Würde dieses auch während der Elternzeit in Kraft treten? Würde ich weiterhin Lohn erhalten? Oder wäre der Zusatzvertrag dann einfach hinfällig? Vielen Dank im Voraus!
Hallo, Sie können auch bei TZ ein BV bekommen. Sie erhalten dann den Lohn, den Sie ohne Bv bekommen würden. Liebe Grüße NB
Felica
Wenn du ein Berufsverbot hast, wie lange hat das der Richter denn verhängt? Lebenslang oder zeitlich befristet? Immerhin hat er dir die berufliche Tätigkeit untersagt weil du eine Gefahr für andere darstellst. Macht man ja nicht mal eben so. Oder meinst du ein Beschäftigungsverbot, was rechtlich was völlig anderes wäre. Dann gilt, in einem Beschäftigungsverbot bekommt man immer das was man auch ohne dieses bekommen würde. Wenn also wegen EZ kein Einkommen, dann gibt es auch kein BV, wenn wegen EZ ein TZ-Einkommen, dann im Falle eines BV das TZ-Gehalt. Wenn keine EZ mehr und wieder VZ, dann eben VZ-Gehalt. Allerdings gilt eben nicht, einmal BV, dann immer ein BV, jede Schwangerschaft muss dazu neu betrachtet werden, Denn es kann sein das du ja in der nächsten Schwangerschaft ganz andere Voraussetzungen hast oder der AG doch wider Erwartung eine Beschäftigung für dich hat. Dann musst du natürlich arbeiten. Was auch bedeutete, solange du keine Kinderbetreuung nachweisen kannst, gibt es auch kein BV weil eine der Voraussetzungen dafür eben die ist, das man überhaupt arbeitsfähig ist. Wenn du bisher weniger wie 2 Jahre EZ gemeldet hattest, muss der AG zudem der Verlängerung nicht zustimmen.
Felica
Wenn du ein Berufsverbot hast, wie lange hat das der Richter denn verhängt? Lebenslang oder zeitlich befristet? Immerhin hat er dir die berufliche Tätigkeit untersagt weil du eine Gefahr für andere darstellst. Macht man ja nicht mal eben so. Oder meinst du ein Beschäftigungsverbot, was rechtlich was völlig anderes wäre. Dann gilt, in einem Beschäftigungsverbot bekommt man immer das was man auch ohne dieses bekommen würde. Wenn also wegen EZ kein Einkommen, dann gibt es auch kein BV, wenn wegen EZ ein TZ-Einkommen, dann im Falle eines BV das TZ-Gehalt. Wenn keine EZ mehr und wieder VZ, dann eben VZ-Gehalt. Allerdings gilt eben nicht, einmal BV, dann immer ein BV, jede Schwangerschaft muss dazu neu betrachtet werden, Denn es kann sein das du ja in der nächsten Schwangerschaft ganz andere Voraussetzungen hast oder der AG doch wider Erwartung eine Beschäftigung für dich hat. Dann musst du natürlich arbeiten. Was auch bedeutete, solange du keine Kinderbetreuung nachweisen kannst, gibt es auch kein BV weil eine der Voraussetzungen dafür eben die ist, das man überhaupt arbeitsfähig ist. Wenn du bisher weniger wie 2 Jahre EZ gemeldet hattest, muss der AG zudem der Verlängerung nicht zustimmen.
la-floe
@Felicia derart überheblich und selbstgefällig den Unterschied zwischen Berufs- und Beschäftigungsverbot erläutern kannst wirklich nur du. floe
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