Kalow Sky
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin gelernte Erzieherin im Moment in Elternzeit, (bis September 2016) unsere Tochter ist fast 9 Monate alt. Mein erstes Jahr Elterngeld endet ab September und ich habe auch begonnen mich auf Stellen zu bewerben. Aber im Moment sieht es eher mau aus, da ich auch nur einen sehr beschränkten Radius an Einrichtungen anschreiben kann. (Wegen meiner Mitfahrgelegenheit, wir haben nur ein Pkw, welches mein Mann nutzt) Nun ist mein Gedanke... Wir wünschen uns natürlich auch Geschwister für unsere Tochter, aber wann genau wissen wir noch nicht wirklich. Wenn ich keinen Job finde haben wir evtl. gedacht , wenn ich nächstes Frühjahr/Frühsommer 2016 villt wieder schwanger werde. Nun die eigentliche Frage ● Bekomme ich dann wieder sofort ein Berufsverbot , (hatte ich bei meiner ersten Schwangerschaft bekommen, da ich keine Antikörper gegen Zytomengalie habe) oder erst nach den 2 Jahren Elternzeit. Es ist auch noch nicht besprochen worden in welchem Stundenumfang ich wieder arbeite. PS: Ich möchte gerne den Arbeitsplatz wechseln, daher die momentanen Bewerbungen Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen C. K.
Hallo, haben Sie denn einen AG? Ohne AG keine EZ. Ein BV kann ab dem ersten Arbeitstag (beim alten o neuen AG) greifen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ein BV greift erst nach der Elternzeit. Vorher ist es ja nicht notwendig.
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