sajama
Liebe Frau Bader, während seiner Elternzeit mit Basis-Elterngeld würde mein Partner auch die Auszahlung seiner Überstunden erhalten. Jetzt scheint die Anrechnung aufs Elterngeld davon anzuhängen, ob die als Lohn oder Einmalzahlung ausgewiesen sind, wie ich früheren Antworten von Ihnen entnehmen konnte. Wenn diese nicht als Lohn bezeichnet sind, sondern "Auszahlung Gleitzeit" können wir dann davon ausgehen, dass sie als Einmalzahlung nicht angerechnet werden? danke!
Hallo, da sind mir andere schon zuvor gekommen. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Es kommt nicht auf die Bezeichnung, sondern auf die Abrechnungsart an. Sonderzahlungen werden anders verbeitragt.
Dojii
Es kommt darauf an, wie die Zahlung auf der Abrechnung steuerrechtlich deklariert wird. Ist sie als laufend steuerpflichtig deklariert (so wie dein regulärer Lohn sonst auch), wird sie mit dem Elterngeld verrechnet. Ist sie dagegen als Einmalzahlung/sonstiger Bezug deklariert (so wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld bspw.), dann wird sie nicht angerechnet.
sajama
Verstehe danke, sie hat noch die Bezeichnung ELSG davor, also ist sie eine steuerpflichtige Einmalzahlung?
Dojii
Ja richtig, dann wird es nicht gegen das Elterngeld gerechnet. Wäre es laufender Lohn, würde es mit LSG bezeichnet sein.
Ähnliche Fragen
Ich arbeite als Lehrer an einer Berufsschule in Bayern. Seit 31.3.2013 bin ich in Elternzeit ohne Bezüge. Heute habe ich bei der Elterngeldstelle angerufen und mich erkundigt ob meine Überstunden, die im Bezugszeitraum angefallen und den Monaten exakt zugeordenet sind nun mein Elterngeld erhöhen. Antwort: Das Gegenteil sei der Fall! Es gelte da ...
Wenn ich mir Überstunden auszahlen lasse, wird dies auf mein EGPlus angerechnet und abgezogen?
Liebe Frau Bader, Zur Situation: Wir erwarten Anfang September unser erstes KInd. Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft Ende Januar 2024 aus, eine Verlängerung plant der Arbeitgeber leider nicht. Ich habe zusammengerechnet noch genau einen Monat Überstunden und Urlaub. Mein Freund und ich planen die Elternzeit bzw. das Elterngeld aufzuteilen. ...
Guten Abend Frau Bader,
Hallo, kurz nach dem ich schwanger wurde, bekam ich das Arbeitsverbot. Bei der Aufregung habe ich es nicht realisiert und weiter zur Arbeit gekommen. In den nächsten 4,5 Monaten habe ich Urlaub genommen und war mal krankgeschrieben. Danach habe ich wieder mal die Ärztin besucht. Dann hat es sich herausgestellt, das ich die ganze Zeit Arbeitsverb ...
Hallo Frau Bader Ich habe eine Problem und zwar ich bin derzeit in Elternzeit und wollte nun meine Überstunden auszahlen lassen die ich noch habe wir reden hier von 89,5h plus 7 Tage Urlaub. Nun habe ich ein Schreiben erhalten das ich derzeit nicht arbeite das AV ruht und somit keine Überstunden ausgezahlt werden können. Mein AG möchte das ich me ...
Hallo, Ich habe schon Kinder und plane aktuell, ob und wann ich ein weiteres finanzieren könnte. Aktuell arbeite ich 82h/Monat in Anstellung und bin (unregelmäßig) selbstständig als Gutachter tätig. Nun kommt bald Kind2 auch in die Betreuung und ich überlege, Vollzeit in eine Anstellung zu gehen. Der Berechnungszeitraum für Selbstständige ...
Hallo Frau Bader, ich bin schwanger in der 19 ssw und seid ca Mitte Februar im BV welches von meinem AG ausgesprochen wurde. ich habe am Anfang des BV in unserer PA gefragt wie es mit der Auszahlung der Überstunden laufen wird und mir wurde gesagt es sei kein Problem egal wann! (In der normalen Anstellung können wir jeden Monat individuell ...
Sehr geehrte Frau Bader, verfallen bereits beantragte aber noch nicht angetretene Überstunden, wenn zur gleichen Zeit ein Beschäftigungsverbot (BV) gilt? Beispiel: Überstunden beantragt und genehmigt vom 15.08.-31.08.2024. BV ab 01.08.2024. Falls dies nicht der Fall ist, hätten Sie eine Rechtsgrundlage (Gesetzestexte oder Gerichtsurteil) ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber vor Eintritt meiner Schwangerschaft regelmäßig Überstunden gemacht (20 - 30 Stunden pro Monat) , welche monatlich ausbezahlt wurden. Nun darf ich aufgrund der Schwangerschaft nach dem Beschäftigungsverbot laut Mutterschutzgesetz keine Überstunden mehr leisten, was zu finanziellen Einbuße ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beaufsichtigung/Kind von Oma mit Pflegegrad
- Wie läuft Vaterschaftsanerkennung ab wenn Vater verstorben
- Elterngeld mit 3 Jahreswechseln und 3 Jahren Elternzeit
- Nachnamen vom Kind ändern.
- Gehaltfortzahlung nach Elternzeit
- Gehaltfortzahlung nach Elternzeit
- Was passiert mit nicht genommener Elternzeit beim Wechsel des Arbeitgebers?
- Abfindung und Elterngeld
- Bemessungszeitraum Krankengeld
- Vater will Sorgerecht zurück erhalten