Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Auszahlung Überstunden im Bezugszeitraum des Elterngelds

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Auszahlung Überstunden im Bezugszeitraum des Elterngelds

sajama

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Liebe Frau Bader, während seiner Elternzeit mit Basis-Elterngeld würde mein Partner auch die Auszahlung seiner Überstunden erhalten. Jetzt scheint die Anrechnung aufs Elterngeld davon anzuhängen, ob die als Lohn oder Einmalzahlung ausgewiesen sind, wie ich früheren Antworten von Ihnen entnehmen konnte. Wenn diese nicht als Lohn bezeichnet sind, sondern "Auszahlung Gleitzeit" können wir dann davon ausgehen, dass sie als Einmalzahlung nicht angerechnet werden? danke! 


KielSprotte

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Es kommt nicht auf die Bezeichnung, sondern auf die Abrechnungsart an. Sonderzahlungen werden anders verbeitragt.


Dojii

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Es kommt darauf an, wie die Zahlung auf der Abrechnung steuerrechtlich deklariert wird.  Ist sie als laufend steuerpflichtig deklariert (so wie dein regulärer Lohn sonst auch), wird sie mit dem Elterngeld verrechnet.  Ist sie dagegen als Einmalzahlung/sonstiger Bezug deklariert (so wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld bspw.), dann wird sie nicht angerechnet. 


sajama

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Verstehe danke, sie hat noch die Bezeichnung ELSG davor, also ist sie eine steuerpflichtige Einmalzahlung?


Dojii

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Ja richtig, dann wird es nicht gegen das Elterngeld gerechnet.  Wäre es laufender Lohn, würde es mit LSG bezeichnet sein. 


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