Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bekomme ich meine leisteten Stunden als Überstunden angerechnet?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Bekomme ich meine leisteten Stunden als Überstunden angerechnet?

Zoeczaplicki

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Hallo, kurz nach dem ich schwanger wurde, bekam ich das Arbeitsverbot. Bei der Aufregung habe ich es nicht realisiert und weiter zur Arbeit gekommen. In den nächsten 4,5 Monaten habe ich Urlaub genommen und war mal krankgeschrieben. Danach habe ich wieder mal die Ärztin besucht. Dann hat es sich herausgestellt, das ich die ganze Zeit Arbeitsverbot hatte. Sind die geleisteten Stunden als Überstunden zu verstehen? Habe ich Anspruch darauf, dass der genommene Urlaub gutgeschrieben wird? Danke für die Antwort Z.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sehr merkwürdig. Sollten Sie ein BV gehabt haben und dennoch zur Arbeit gegangen sein sind das keine Überstunden u es gibt keinen extra Lohn. Liebe Grüße NB


Suomi

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Wusste der Arbeitgeber denn von Deinem Beschäftigungsverbot? Letztendlich kann man auch bei einem BV, welches durch einen Arzt ausgestellt wurde, weiter arbeiten gehen. Und wenn Du weiter gearbeitet hast,ohne Wissen vom BV, dann hast Du doch keine Überstunden gemacht, sondern Deine normale Arbeitsstunden geleistet und wurdest auch dafür bezahlt.


MamaausM2

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Der genommene Urlaub und die Krankheitstage sind ja bezahlt worden. Warum soll der AG das doppelt abrechnen? Und die anderen Arbeitsstunden sind doch wohl in der Zeit vergütet worden. Also warum sollen diese nochmal abgerechnet werden.


User-1753445573

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"Danach habe ich wieder mal die Ärztin besucht. Dann hat es sich herausgestellt, das ich die ganze Zeit Arbeitsverbot hatte." Du wirst doch nicht erst nach 4,5 Monaten wieder zur Frauenärztin gegangen sein?


Neverland

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Du kannst kein Arbeitsverbot bekommen haben von dem du nicht wusstest. Irgendwas stimmt da nicht. Da hast du etwas missverstanden. Es sind auch keine Überstunden angefallen.


Succero

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Du hast deine Arbeitsleistung zur Verfügung gestellt und diese wurde vergütet. Da du anscheinend ohne Probleme zu unterfinden arbeitsfähig warst, ist das BV eher zweifelhaft.


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