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Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte fragen, ob bei der Berechnung des Mutterschutzgeldes die Nettoverdienste mit der Überstundenvergütung berücksichtigt werden sollen. Meine Arbeitszeit war 7 Stunden pro Tag, ich habe nach Bedarf Überstunden gemacht, die dann am Ende des Monats dazugerechnet wurden (bekomme Stundenlohn). Jetzt habe ich MG bekommen (bzw. Zuzahlung zu den 13 €), als ob ich nur die 7 Stunden gearbeitet hätte, obwohl ich in den letzten 3 Monaten Überstunden hatte und die bezahlt wurden. Ist es richtig? Vielen Dank für Ihre Antwort. MfG Klaraa
Hallo, klar, wenn sie zum durchschnittlichen Lohn gehören Liebe Grüsse, NB
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