pegsch
Hallo, ich hatte kürzlich nachgefragt, ob zur Berechnung des durchschnittlichen Nettos vor Beginn der Schutzfrist auch Urlaubsgeld und ausbezahlte Überstunden reinzählen. Sie hatten mir geantwortet, und auch habe ich dies auf diversen Internetseiten so gefunden, dass zumindest Überstunden mit reingerechnet werden müssen. Jetzt habe ich meine Personalabteilung darauf hin angeschrieben und sie meint in meinem Fall zählen sie nicht mit rein (hatte im August die 45 über gebliebenen Ü-STd. ausgezahlt bekommen), da es sich um eine Einmalzahlung handeln würde und man wenn, nicht mehr als 30 STd. pro 'Monat hätte auszahlen dürfen...Schön, dass einem das keiner sagt, dann hätte ich die Auszahlung auf 2 Monate verteilt. Aber liegt die Perso denn generell richtig mit der Aussage? wo kann man das nachlesen? Hatte mich schon auf ein paar Euro mehr vor dem Elterngeld mit nur 65% gefreut. Danke
Hallo, bekommen Sie denn die Überstundenzahlungen regelmäßig? Liebe Grüsse, NB
pegsch
Nein. Die hatten sich noch vor meinem Urlaub angesammelt, wie im ersten Beitrag geschrieben, und ich hatte keine Gelegenheit sie abzufeiern. Trotzdem ist die Auszahlung oder Abgeltung in Freizeit vertraglich festgehalten. Wo besteht der Unterschied ob nun 44 oder nur max 30 Std ausgezahlt worden wären? Finde es sehr unglücklich, da man sowas nicht weiß, und vorsorgen kann.
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