Hallo, Ich habe schon Kinder und plane aktuell, ob und wann ich ein weiteres finanzieren könnte. Aktuell arbeite ich 82h/Monat in Anstellung und bin (unregelmäßig) selbstständig als Gutachter tätig. Nun kommt bald Kind2 auch in die Betreuung und ich überlege, Vollzeit in eine Anstellung zu gehen. Der Berechnungszeitraum für Selbstständige ist ja das letzte volle Kalenderjahr, für Arbeitnehmer die letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz (plus Ausklammerungen, klar). Aber wann würden für mich nur noch die letzten 12 Monate vor Mutterschutz zählen? Das neue Kalenderjahr hat ja nun bereits begonnen und ich hatte bereits eine selbstständige Tätigkeit im Januar - wenn ich die selbstständige Tätigkeit aber bspw. im April 2024 vollständig beende und im Mai 2025 in den MuSchu käme, welcher Zeitraum würde dann zählen? Ich hoffe, die Frage ist verständlich. Dann noch eine zweite Frage: Mir ist bewusst, dass Stipendien leider nicht zur Berechnung des Einkommens gezählt werden - aber wie ist es andersrum? Also wenn man Elterngeld erhält und zudem ein Stipendium. Wird das Stipendium dann als Einkommen angerechnet oder kann das nebeneinander laufen? Vielen Dank und viele Grüße
von Gustavina am 15.01.2024, 15:01