Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ende der Elternzeit im Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Ende der Elternzeit im Beschäftigungsverbot

Sabi_herz

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Hallo Frau Bader, Ich befinde mich momentan im 4. Monat meiner Schwangerschaft. Ich bin noch in Elternzeit bis 25.12.24 (von den anderen beiden Kindern) und habe während der Elternzeit als Minijobberin beim Kinderarzt gearbeitet. Ich habe seit 4 Wochen ein Beschäftigungsverbot. Jetzt ist meine Frage: sobald die Elternzeit ausläuft, komm ich dann automatisch wieder zurück in den Vollzeitvertrag trotz Beschäftigungsverbot? Mein Chef und ich haben nämlich bisher noch keinen neuen Vertrag vereinbart wie ich nach der Elternzeit arbeite. Wäre natürlich auch fürs Elterngeld sehr von Vorteil 🙈 vielen Dank schon mal.  Liebe Grüße, Sabrina 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, was wäre denn ohne BV gewesen? Wenn Sie VZ arbeiten können/ wollen können Sie ohne Probleme zurückrutschen. Wenn es Ihnen aber zeitlich gar nicht möglich ist, VZ zu arbeiten, ist es problematisch. Ihr AG könnte Sie versetzen, zB um Abrechnungen im Homeoffice vorzunehmen. Liebe Grüße NB


Ani123

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Nach der EZ lebt ihr alter Vertrag wieder auf. In ihrem Fall der VZ-Vertrag.  Trotz BV müssen sie ihrem Arbeitgeber in dem Maße zur Verfügung stehen wie ihr Vertrag ist. Wie wäre ihr Plan ohne Schwangerschaft gewesen? Sie können nicht im BV auf VZ sein, obwohl sie nur TZ arbeiten können. Z. B. müssen ihre Kinder entsprechend betreut sein. Ihr Arbeitgeber kann zu jeder Zeit das BV aufheben, soweit er eine mutterschutzkomforme Tätigkeit für sie hat. Z. B. darf er fordern, dass sie die Tätigkeit zu Hause ausüben, insofern er die Arbeitsmaterialien dafür zur Verfügung stellt. Bei negativen Ausgang der Schwangerschaft würde ebenfalls das BV enden. Sie können Ihren Arbeitgeber zwar dann fragen, ob eine Unstellung auf TZ möglich ist. Allerdings kann er hinterfragen warum sie das möchten, wenn sie doch im BV VZ zur Verfügung gestanden hätten. Er kann bei der Krankenkasse um Prüfung Ihres Falles bitten wenn er den Verdacht hat, dass sie im BV nicht VZ hätten arbeiten können. Wird das bestätigt kann es negative Folgen für sie haben,  wie z. B. Rückzahlung des Gehaltes, fristlose Kündigung,  Anzeige wegen Betrug und negative Auswirkungen auf das neue EG.  Ehrlich währt am längsten, auch wenn ich verstehen kann, dass mit VZ das EG höher ausfällt, was finanziell sehr gut wäre. 


Sabi_herz

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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann weiß ich Bescheid und werde mich denke am besten mit meinem Chef zusammensetzen und das klären. Ich hätte nach der Elternzeit natürlich wieder mehr gearbeitet, aber nicht vollzeit. Bei uns ist es nur sehr schwierig in der Schwangerschaft weiter zu arbeiten, da ich nur am Patient bin und z.b. für unsere Büroarbeit bereits eine Person eingestellt ist. Daher wurde vom Betriebsarzt ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Aber es ist richtig, ehrlich währt am längsten 🙂


Sabi_herz

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Ohne BV hätte ich meine Stunden auf jeden Fall erhöht um wieder ganz normal sozial- u. Krankenkassenversichert zu sein und natürlich auch um wieder ein höheres Gehalt zu haben. So ist das ja leider nicht möglich. Aber ich werde mich einfach mit meinem Chef zusammensetzen und das klären. Schön wäre ja auch wenn der Vertrag so geändert wird dass ich von dem Minijob wegkomme, das wäre schon super.  Vielen Dank 


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