Liebe Frau Bader,
im September wird unser zweites Kind geboren. In die letzten 12 Monate vor Geburt fallen auch Monate, in denen mein Partner und ich in der Elternzeit unserer Tochter die Partnerschaftsbonusmonate genommen haben. Zählt hier für den neuen Anspruch nur das Gehalt für die 25 Stunden oder auch die Höhe des bezogenen Elterngeldes?
Ich habe noch viele Überstunden, die ich mir gerne auszahlen lassen möchte. Wie verhält es sich hier? Erhöhen diese Zahlungen meinen Anspruch auf Elterngeld oder beeinflussen sie ihn auf irgendeine andere Weise?
Vielen herzlichen Dank!
von
Dino83
am 12.04.2018, 06:41
Antwort auf:
Erhöht die Auszahlung von Überstunden meinen Elterngeldanspruch?
Hallo,
1. Ausgeklammert werden nur die Elterngeldzahlungen, die in den ersten 14 Lebensmonaten waren. Das bedeutet, dass hier das Gehalt für die Firmen 20 Stunden angesetzt wird
2. Einmalzahlungen werden nicht berücksichtigt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.04.2018
Antwort auf:
Erhöht die Auszahlung von Überstunden meinen Elterngeldanspruch?
Einmalige Zahlungen werden idR nicht dem EG zugerechnet, also wenn dann lieber in zwei oder drei Raten auszahlen lassen, vielleicht klappt es dann ;)
Für die Berechnung zählt nur das Einkommen. EG ist kein Einkommen.
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 12.04.2018, 10:59