Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Auszahlung Überstunden in Mutterschutz

Frage: Auszahlung Überstunden in Mutterschutz

HeikeH1982

Beitrag melden

Hallo! Ich bin mit unserem 3. Kind schwanger. Voraussichtlich werde ich Mitte Januar in Mutterschutz gehen. Bekomme auch noch bis Ende Januar Elterngeld plus von unserem 2. Kind. Da ich bereits einige Überstunden angesammelt habe, kann ich diese auch im Februar auszahlen lassen, obwohl ich dann im Mutterschutz bin? Oder welche Möglichkeit habe ich, damit diese nicht auf das Elterngeld vom 2. Kind berechnet werden.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das EG plus vor Beginn des Mutterschutzes vom jüngsten Kind auszahlen lassen. Bei den Überstunden kommt es darauf an, wie es der AG deklariert. Einmalzahlungen sind ok, Lohn wird angerechnet Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Lass Dir den Rest vom EG Plus vorzeitig auszahlen, wenn's geht noch spätestens bis November und die Überstunden im Dezember oder - falls Du sie abbummeln kannst oder willst, als Urlaub vor dem Mutterschutz. Würde ich zumindest so versuchen. LG Lilly


Felica

Beitrag melden

Auf jeden Fall eg plus abändern. Du zahlst dann drauf oder fällst wegen dem Mutterschutz Sogar im Januar raus. Wenn du die EZ wegen des neuen mutterschutzes beendest, was du machen solltest, erfüllst du die Voraussetzungen für EG nicht mehr. Davon ab wie gesagt würde das selbst wenn es geht zu finanziellen einbussen führen weil das Mutteschaftsgeld auf das EG angerechnet wird.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ganz unabhängig von der finanziellen Fragestellung: nach dem neuen Mutterschutzrecht ist es nicht mehr erlaubt, während der Schwangerschaft Überstunden anzusammeln ( § 4 Abs. 1 MuSchG). Genauer gesagt, darf ein Arbeitgeber eine schwangere Frau nicht mehr als die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit im Schnitt des Monats beschäftigen. Was darüber hinausgeht, kann mit empfindlichem Bußgeld geahndet werden.


HeikeH1982

Beitrag melden

Hallo! Also die restichen Elterngeld plus Monate auf Basiselterngeld ändern? Ich habe in Erinnerung, dass das nur in den 14 ersten Monaten des Kindes geht. Und geht das wenn man Teilzeit arbeitet? Das Kind ist am 02.07.2017 geboren. Ich habe 5 Monate Basiselterngeld bekommen und danach Elterngeld plus mit 12 Stunden Teilzeitbeschäftigung. Mittlerweile haben sich 150 Überstunden angesammelt. Das letzte Elterngeld würde mich Anfang Januar für den Monat Januar/Februar ausgezahlt werden. Mutterschutz wäre 20. Januar.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Aber das wissen sicherlich andere. Du lässt Dir den Rest Elterngeld auf einmal auszahlen und stockst die Stunden offiziell auf, wenn Dein AG mitmacht. Dann arbeitest Du weiterhin Deine 12 und nimmst den Rest Monat für Monat von den Überstunden. So wirst Du sie los und erhöhst auch noch das neue Elterngeld. In meinem Kopf macht das zumindest Sinn :)


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich habe folgende Frage an Sie und zwar habe ich 2 Jobs und nun ein ärztliches Beschäftigungsverbot erhalten. In meinem 450 Euro Job habe ich noch Überstunden und den anteilmäßigen Urlaub den ich mir gern auszahlen lassen möchte.Mein vorraussichtlicher ET ist der 13.7.15. Bis zum Mutterschutz (31.5) ist dies ohne finanzielle Einb ...

Liebe Frau Bader, ich bin ein wenig am verweifeln welche Rechte mir zustehen und hoffe auf Ihre Hilfe. Mein Geburtstermin ist der 21.02.2018. Mein Resturlaub für 2017 sind 8,25 Tage sowie bisher entstandene 40,25 Überstunden. Der Jahresgesamturlaub beträgt bei einer 36 Stunden Woche Vollzeit 21 Stunden. Ab wann darf ich nun wirklich zu Hauses bl ...

Hallo, ich habe sehr viele Überstunden und frage mich nun, was daraus wird, wenn ich in ein paar Monaten in den Mutterschutz und mindestens 2 Jahre Elternzeit gehe. Ich weiß, dass der Arbeitgeber bestimmen kann, wann Überstunden abgebaut werden. Aber kann ich wenigstens darauf bestehen, dass das vor dem Mutterschutz geschieht? Ich habe die Befür ...

Guten Abend, ich beende meine Elternzeit vorzeitig und trete direkt in den Mutterschutz ein. Ist es problemlos möglich noch vorhandene alte Überstunden von vor der Elternzeit (2019) im Mutterschutz auszahlen zu lassen? Oder ist das mit irgendwelchen Nachteilen verbunden? Während des Mutterschutzes darf ich ja theoretisch verdienen soviel ich möcht ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Kommunalbeamtin und seit Ende November 2025 im Mutterschutz. Bis zum 31.12.2025 arbeite ich formal in Teilzeit aus familienpolitischen Gründen - eine Entscheidung über eine Verlängerung der Teilzeit Verlängerung ist nicht erfolgt. Daher wäre ich formal ab dem 01.01.2026 wieder vollzeitbeschäftigt, WENN ich nicht ...

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Arbeitsvertrag endet 28.02 und Mutterschutz beginnt am 02.03. Agentur für Arbeit hat mein Antrag abgelehnt, weil ich auch Beschäftigungsverbot habe. Krankenkasse auch sagt, dass ich kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe. Und Jobcentr auch net, weil mein Mann verdient genau so wie wir brauchen. Was kann ich mache ...

Hallo Frau Bader,  hier nochmal meine Frage mit mehr Informationen. 2025 endete meine insgesamt 6 jährige Elternzeit. Aus Zeiten der beiden Mutterschutze und der jeweiligen Zeit davor hatte ich ziemlich viel Urlaub übrig. Diesen Urlaub durfte ich während meiner TZ in EZ auf Wunsch meines AG nicht nehmen.  Dieser Urlaub unterliegt der Regelung ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt lt. Entbindungstermin Mitte Februar und ich habe im Anschluss 3 Jahre Elternzeit. Allerdings ist abgesprochen, dass ich Ende 2027 Teilzeit wieder in der Firma einsteige. Auf Grund gesundheitlicher Gründe bin ich seit Mitte Januar bereits krankgeschrieben. Nun habe ich meine Lohnabrechnung für Janu ...

Guten Tag,  mein Arbeitgeber ist insolvent und ich habe bereits Insolvenzgeld erhalten. Mein Arbeitgeber wird mich vermutlich in ca. 2 Wochen freistellen. Betriebststillegung ist der 30.04. und Ende der Kündigungsfrist 31.05. Mein Mutterschtz beginnt offiziell am 25.05. Ich frage mich nun wie es funktioniert, dass die First nach der Betriebsstilll ...

Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...