Auszahlung Überstunden in Mutterschutz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Auszahlung Überstunden in Mutterschutz

Hallo! Ich bin mit unserem 3. Kind schwanger. Voraussichtlich werde ich Mitte Januar in Mutterschutz gehen. Bekomme auch noch bis Ende Januar Elterngeld plus von unserem 2. Kind. Da ich bereits einige Überstunden angesammelt habe, kann ich diese auch im Februar auszahlen lassen, obwohl ich dann im Mutterschutz bin? Oder welche Möglichkeit habe ich, damit diese nicht auf das Elterngeld vom 2. Kind berechnet werden.

von HeikeH1982 am 16.07.2018, 08:27



Antwort auf: Auszahlung Überstunden in Mutterschutz

Hallo, das EG plus vor Beginn des Mutterschutzes vom jüngsten Kind auszahlen lassen. Bei den Überstunden kommt es darauf an, wie es der AG deklariert. Einmalzahlungen sind ok, Lohn wird angerechnet Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.07.2018



Antwort auf: Auszahlung Überstunden in Mutterschutz

Lass Dir den Rest vom EG Plus vorzeitig auszahlen, wenn's geht noch spätestens bis November und die Überstunden im Dezember oder - falls Du sie abbummeln kannst oder willst, als Urlaub vor dem Mutterschutz. Würde ich zumindest so versuchen. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 16.07.2018, 09:17



Antwort auf: Auszahlung Überstunden in Mutterschutz

Auf jeden Fall eg plus abändern. Du zahlst dann drauf oder fällst wegen dem Mutterschutz Sogar im Januar raus. Wenn du die EZ wegen des neuen mutterschutzes beendest, was du machen solltest, erfüllst du die Voraussetzungen für EG nicht mehr. Davon ab wie gesagt würde das selbst wenn es geht zu finanziellen einbussen führen weil das Mutteschaftsgeld auf das EG angerechnet wird.

von Felica am 16.07.2018, 09:44



Antwort auf: Auszahlung Überstunden in Mutterschutz

Ganz unabhängig von der finanziellen Fragestellung: nach dem neuen Mutterschutzrecht ist es nicht mehr erlaubt, während der Schwangerschaft Überstunden anzusammeln ( § 4 Abs. 1 MuSchG). Genauer gesagt, darf ein Arbeitgeber eine schwangere Frau nicht mehr als die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit im Schnitt des Monats beschäftigen. Was darüber hinausgeht, kann mit empfindlichem Bußgeld geahndet werden.

Mitglied inaktiv - 16.07.2018, 09:49



Antwort auf: Auszahlung Überstunden in Mutterschutz

Hallo! Also die restichen Elterngeld plus Monate auf Basiselterngeld ändern? Ich habe in Erinnerung, dass das nur in den 14 ersten Monaten des Kindes geht. Und geht das wenn man Teilzeit arbeitet? Das Kind ist am 02.07.2017 geboren. Ich habe 5 Monate Basiselterngeld bekommen und danach Elterngeld plus mit 12 Stunden Teilzeitbeschäftigung. Mittlerweile haben sich 150 Überstunden angesammelt. Das letzte Elterngeld würde mich Anfang Januar für den Monat Januar/Februar ausgezahlt werden. Mutterschutz wäre 20. Januar.

von HeikeH1982 am 16.07.2018, 12:42



Antwort auf: Auszahlung Überstunden in Mutterschutz

Aber das wissen sicherlich andere. Du lässt Dir den Rest Elterngeld auf einmal auszahlen und stockst die Stunden offiziell auf, wenn Dein AG mitmacht. Dann arbeitest Du weiterhin Deine 12 und nimmst den Rest Monat für Monat von den Überstunden. So wirst Du sie los und erhöhst auch noch das neue Elterngeld. In meinem Kopf macht das zumindest Sinn :)

von Sternenschnuppe am 16.07.2018, 16:50



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