Hallo,
wir haben heute für unseren zweijährigen Sohn für unsere drei Wunschkindergärten allesamt Ablehnungen erhalten. Die Rücksprache mit dem Jugendamt ergab, dass nur ein Platz an einem Kindergarten vorhanden ist, der, sagen wir mal höflich formuliert, nicht gerade hochwertig ist.
Frage: Wenn wir diesen Platz nun ablehnen, ist dann der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für immer, d. h. bis unser Sohn in die Grundschule kommt, verwirkt?
Vielen Dank für die Information.
von
Traumstein
am 18.01.2024, 15:20
Antwort auf:
Verlust Rechtsanspruch Kindergartenplatz
Hallo,
das kommt auf den Grund der Ablehnung an. Sie können den Platz ablehnen, wenn die Entfernung zur Wohnung unzumutbar ist, nicht aber, weil er Ihnen nicht gefällt. Dann verwirken Sie tatsächlich den Anspruch.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.01.2024
Antwort auf:
Verlust Rechtsanspruch Kindergartenplatz
Wenn Sie den Platz ablehnen muss die Gemeinde/Stadt ihnen keinen anderen Platz zuweisen. Die Pflicht wurde erfüllt.
Sie können ihr Kind natürlich weiterhin regulär anmelden, z. B. über das Onlineportal. Darüber können sie vielleicht einen Platz bekommen und dabei ist es irrelevant, ob sie zuvor einen Platz abgewiesen haben oder ihr Kind bereits eine andere Kita besucht.
von
Ani123
am 18.01.2024, 16:07
Antwort auf:
Verlust Rechtsanspruch Kindergartenplatz
Natürlich kannst du weiterhin versuchen, dich für einen Platz zu bewerben und du wirst auch irgendwann einen bekommen.
Aber sobald du deinen Rechstanspruch aufgibst, kannst du bspw. keine Entschädigungen von der Stadt verlangen/einklagen, falls sie dir erst mal keinen Platz (mehr) anbieten können.
von
Dojii
am 18.01.2024, 17:14
Antwort auf:
Verlust Rechtsanspruch Kindergartenplatz
Ja.
Der Rechtsanspruch beinhaltet, dass 1 Platz zur Verfügung gestellt wird.
Er beinhaltet jedoch nicht, welche Anforderungen,Wünsche etc man an einen Betreuungsplatz hat.
Wenn ihr ablehnt, müsst ihr euch komplett privat um Betreuung kümmern und könnt auch keinen Gehaltsverlust oä ggü derStadt gelktend machen.
von
suityourself
am 19.01.2024, 09:59