Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Hat Vater Anspruch auf Unterlagen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Hat Vater Anspruch auf Unterlagen?

Sternenschnuppe

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Hallo Gerne an alle. Vater zahlt Unterhalt, Kontakt besteht nicht.  Volljähriges Kind und Mutter bekommen Bürgereld, das Jobcenter berechnet den Unterhalt jährlich neu, verweigert aber weitere Auskünfte. Hat der Vater darauf Anspruch? Gibt es dazu Paragrafen? Zeugnisse, Nebenjobs, Arbeitsbemühungen der Mutter, Ausbildung des Kindes etc. Alles unbekannt. Welche durchsetzbaren Rechte hat der Vater. Der zahlungswillig ist, aber wissen möchte was sein Kind macht. 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Vater zahlt an den Jobcenter, weil die Unterhaltsansprüche der Tochter auf den Jobcenter übergegangen ist wegen der Zahlung von Bürgergeld. Andersherum formuliert heißt das, dass nur Zahlungen an den Jobcenter zu leisten sind, wenn Unterhaltsansprüche bestehen. Dafür muss die Tochter nachweisen, dass sie noch zur Schule geht bzw. was sie denn jetzt tut. Unterhaltsansprüche bestehen nämlich nur bis zur Beendigung der Ausbildung bzw. des Studiums (wobei dort BAföG vorgeht). Ich drücke jetzt mal ganz platt aus, wenn die volljährige Tochter zu Hause sitzt und Däumchen dreht hat sie auch keinen Anspruch auf Unterhalt. Wenn das Jobcenter den Anspruch geltend macht müssen von dort die entsprechenden Nachweise erbracht werden. Das Problem ist nämlich, dass gezahlter Unterhalt sehr schwerlich zurückgefordert werden kann, weil er in der Regel aufgebraucht ist. Liebe Grüße NB


Neverland

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Das Kind muss dem Vater gegenüber den Unterhalt ab dem 18ten Geburtstag geltend machen. Zumal das Kind meines Wissens nach ab dann auch eine eigenen Antrag beim JC stellen muss - ich meine wegen Bürgergeld gab es da Änderungen. Was also hat das JC mit Forderungen an den Vater zu tun? Zahlt der Vater an das Kind, die Mutter oder an das JC? Die können zwar ansetzen, wir berechnen so und so viel an Unterhalt, mehr aber nicht. Wenn Papa dann nicht zahlt, muss das Kidn notfalls den Unterhalt einklagen - und da dann eben auch nachweisen, warum es denn noch Anspruch drauf hat. Ich würde mal zum Anwalt gehen und dann den Unterhalt einstellen. Zumal die Mutter auch Unterhaltspflichtig ist - da könntest du ihr gegenüber Auskunft verlangen.   


Sternenschnuppe

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Danke Neverland. Kind und Mutter bilden eine Bedarfsgemeinschaft.  In der Vergangenheit betrog die KM mit dem Unterhalt und bezog zusätzlich Vorschuss. Daher bekam der Vater Post vom Jobcenter, der Unterhalt solle direkt ans Jobcenter gezahlt werden. Diese fordern auch immer die Gehaltsnachweise an. Bis zu Völljährigkeit und nun Abitur auch ok. Der Vater möchte nun aber nun wissen wie es weitergeht, dies verweigert das Jobcenter. Datenschutz.Die Bedarfsgemeinschaft bestünde weiterhin. Daher die Frage ob er einen Anspruch darauf hat.


KielSprotte

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Also ich würde an seiner Stelle auch wissen wollen wofür ich zahle. Sitzt oder liegt Sohnemann rum und chillt, geht er einer bezahlten Ausbildung nach, oder studiert er? Denke schon, dass das den KV interessieren darf und sehe auch das Problem nicht: geben und nehmen, hier: Unterhalt gg Info, sollte doch eigentlich kein Problem sein.


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