Herzenswunsch
Guten Morgen Frau Bader, mein Mann hat von 11/23 - 02/24 Krankengeld bezogen. Seit 03/24 arbeitet er wieder voll. Wir erwarten im Mai unser Baby und planen eine 7 monatige Elternzeit für meinen Mann. Aktuell hat er wieder gesundheitliche Beschwerden (selbe Verletzung die bereits zum Krankengeldbezug geführt hatte). Wir haben jetzt herausgelesen, dass wenn eine erneute Krankschreibung mit Krankengeldbezug VOR Eintritt der Elternzeit in Kraft tritt, auch während der Elternzeit weiterläuft. Ist das richtig? Würde er dann zum Krankengeld noch das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro erhalten? Wenn die Krankschreibung erst während der Elternzeit ausgestellt wird, dann hat diese keinen Einfluß auf den Elterngeldbezug, er würde dann das berechnete Elterngeld erhalten? Wir haben noch eine ganz wichtige Frage: Spielt der Beantragungszeitpunkt der Elternzeit bei seinem AG dabei eine Rolle? Wie verhält es sich wenn mein Mann erst nach der Beantragung, jedoch vor Antritt der Elternzeit, krank geschrieben wird und erneut in den Krankengeldbezug fällt? Erhält er dann Kranken-, oder Elterngeld? Herzlichen Dank für Ihre Mühe, Sie helfen uns sehr! Viele liebe Grüße
Hallo, ja, dann bekommt er weiter das Krankengeld plus 300 €. Wenn er erst in EZ geht und dann krank wird, bekommt er das EG und kein Krankengeld. Entscheidend ist nicht die Antragstellung, sondern der Antritt. Liebe Grüße NB
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