krümel2008
Sehr geehrte Frau Bader, leider ist meine Situation sehr verzwickt u ich weiss nicht wohin ich mich wenden könnte. Ich befinde mich mit meinem Vollzeitvertrag in Elternzeit ( 1.Kind 1.2.2008 geboren 2Jahre beantragt) 2.Kind kam 30.09.2009 3Jahre Elternzeit beantragt diese läüft nun zum 30.12.2012 aus . Zwischenzeitlich habe ich befristet gearbeitet und dieser Vertrag lief zum 31.07.2012 aus und bekomme derzeitig aufgrund einer länger währenden Erkrankung Krankengeld. Wie nun weiter ?Laut Arzt benötoge ich noch länger um wieder gesund zu werden und kann nach Ende der Elternzeit nicht wieder in meinem Beruf arbeiten.Kann ich die Elternzeit nochmals um 1Jahr verlängern ,da ich für meinen Sohn nur 2Jahre beantragt hatte? Benötigt dies die Zustimmung des Arbeitgebers? LG und vielen lieben Dank für ihre Hilfe PS : mein Arbeitgeber rät mir zur Kündigung meines Vertrages
Hallo, die Eltern Zeit vom zweiten Kind endet am dritten Geburtstag des Kindes. Mit Zustimmung des Arbeitgebers können Sie über den dritten Geburtstag hinaus bis zu zwölf Monate Elternzeit beantragen bis das Kind acht ist. Ansonsten sehe ich nicht das Problem. Sie können doch weiter Krankengeld bekommen. Wenn Sie in Elternzeit zurückgehen, bekommen Sie dies nicht. Liebe Grüße, NB
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