Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachtrag zu "Krankengeldbezug vor Elternzeit"

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nachtrag zu "Krankengeldbezug vor Elternzeit"

Herzenswunsch

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Guten Morgen Frau Bader, wir haben noch eine Frage zu der Berechnung vom Krankengeld.  Sollte mein Mann wieder in den Bezug kommen, wird dann das Krankengeld in der Höhe gezahlt, wie damals von 11/23 -03/24 (da es sich um die selbe Verletzung handelt), oder würde es neu berechnet werden?  Er hätte nur 3 Wochen dazwischen gearbeitet... Würden diese 3 Wochen dann die Bemessungsgrundlage bilden?  2) Wenn der Krankengeldbezug/ Krankschreibung während der Elternzeit endet, wie berechnet sich dann das Elterngeld (ab diesem Zeitpunkt die letzten 12 Monate, wobei die Krankengeldzeit mit 0,- Euro gewertet wird?)   Herzlichen Dank und viele liebe Grüße  


Suomi

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Elterngeld bemisst sich anhand der 12 Monaten vor der Geburt. Wenn er da Krankengeld bekommen hat, zählt das Krankengeld mit 0€ in die Berechnung mit rein, da es sich um eine Lohnersatzleistung handelt.


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