Guten Morgen Frau Bader, wir haben noch eine Frage zu der Berechnung vom Krankengeld. Sollte mein Mann wieder in den Bezug kommen, wird dann das Krankengeld in der Höhe gezahlt, wie damals von 11/23 -03/24 (da es sich um die selbe Verletzung handelt), oder würde es neu berechnet werden? Er hätte nur 3 Wochen dazwischen gearbeitet... Würden diese 3 Wochen dann die Bemessungsgrundlage bilden? 2) Wenn der Krankengeldbezug/ Krankschreibung während der Elternzeit endet, wie berechnet sich dann das Elterngeld (ab diesem Zeitpunkt die letzten 12 Monate, wobei die Krankengeldzeit mit 0,- Euro gewertet wird?) Herzlichen Dank und viele liebe Grüße
von Herzenswunsch am 30.03.2024, 08:57