Nachtrag zu "Krankengeldbezug vor Elternzeit"

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nachtrag zu "Krankengeldbezug vor Elternzeit"

Guten Morgen Frau Bader, wir haben noch eine Frage zu der Berechnung vom Krankengeld.  Sollte mein Mann wieder in den Bezug kommen, wird dann das Krankengeld in der Höhe gezahlt, wie damals von 11/23 -03/24 (da es sich um die selbe Verletzung handelt), oder würde es neu berechnet werden?  Er hätte nur 3 Wochen dazwischen gearbeitet... Würden diese 3 Wochen dann die Bemessungsgrundlage bilden?  2) Wenn der Krankengeldbezug/ Krankschreibung während der Elternzeit endet, wie berechnet sich dann das Elterngeld (ab diesem Zeitpunkt die letzten 12 Monate, wobei die Krankengeldzeit mit 0,- Euro gewertet wird?)   Herzlichen Dank und viele liebe Grüße  

von Herzenswunsch am 30.03.2024, 08:57



Antwort auf: Nachtrag zu "Krankengeldbezug vor Elternzeit"

Hallo, 1. Die letzten 4 Wochen vor EU. 2. Jap. Liebe Grüße NB 

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.04.2024



Antwort auf: Nachtrag zu "Krankengeldbezug vor Elternzeit"

Elterngeld bemisst sich anhand der 12 Monaten vor der Geburt. Wenn er da Krankengeld bekommen hat, zählt das Krankengeld mit 0€ in die Berechnung mit rein, da es sich um eine Lohnersatzleistung handelt.

von Suomi am 30.03.2024, 09:35



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