Guten Tag
Mein Mann wurde vor dem Kündigungschutz der Elternzeit gekündigt.
Jetzt hat er per Gerichtsurteil Lohn bis zum Ende der Kündigungsfrist bekommen. Die fällt in den 1 Monat des Elterngeldes. Er hat die im ersten Lebensjahr möglichen Vätermonate beantragt.
Frage 1 Muss er das nun Anrechnen lassen oder gilt hier etwas anderes?
Dann hat er jetzt im Anschlus an die Vätermonate des ersten Kindes nun die Vätermonate des zweiten Kindes beantragt. Wir haben mit einem Jahr Abstand das zweite Kind bekommen.
Die Elterngeldstelle benötigt eine Elternzeitbestätigung.
Das Arbeitsamt sieht sich nicht zuständig wärend er Arbeitssuchend gemeldet ist, dies zu Bescheinigen.
Leider erreiche ich niemanden beim Amt um die Frage zu klären ob das nötig ist.
Lg Mira
von
xmirax
am 25.08.2023, 13:44
Antwort auf:
Vor Elternzeit gekündigt konkret
Hallo,
1. Wenn es als Lohn ausgewiesen ist, wird es angerechnet.
2. Ohne AG keine EZ
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.08.2023
Antwort auf:
Vor Elternzeit gekündigt konkret
Soweit ich weiß, gibt es Elternzeit nur, wenn man einen Arbeitgeber hat.
Wenn er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, gibt es auch kein Arbeitslosengeld.
von
Himbeere2008
am 25.08.2023, 14:54
Antwort auf:
Vor Elternzeit gekündigt konkret
@Himbeere
Es geht um das Elterngeld ohne Arbeitslosen Geld Bezug oder Sonstiges. Sozusagen als Hausmann.
Man ist ja trotzdem Arbeitssuchend gemeldet.
Lg
von
xmirax
am 25.08.2023, 14:58
Antwort auf:
Vor Elternzeit gekündigt konkret
Kann man eine Selbstauskunft schreiben für die Elterngeldstelle?
Da zum einen kein Arbeitgeber mehr vorhanden ist und zum zweiten das Arbeitsamt sich nicht zuständig sieht eine Elternzeitbestätigung aus zustellen.
Z.b
von
xmirax
am 25.08.2023, 15:02
Antwort auf:
Vor Elternzeit gekündigt konkret
Ohne Arbeitgeber keine Elternzeit. Von daher kann die AfA auch nichts bescheinigen.
von
Succero
am 25.08.2023, 19:32