Frage: Resturlaub von vor Elternzeit

Hallo zusammen, ich habe noch Resturlaub von vor der Elternzeit. Diesen würde ich gerne in halben Urlaubstagen abbauen, da es mir am Anfang hilft mein Kind weniger lang in die tägliche Betreuung geben zu müssen. Meine Frage: Ist dies zulässig? Ich frage vor dem Hintergrund das normaler Urlaub der Erholung dienen soll und in einem gewissen Maße zusammenhängend genommen werden soll. Meinen neuen Urlaub werde ich dementsprechend (Erholung) nehmen. Es geht nur um den alten Resturlaub in der Frage. Meinem Vorgesetzten ist es recht, solange die Personalabteilung zustimmt. Bevor ich diese kontaktiere würde ich gerne hier einen Rat erhalten. Danke vorab

von Wunschbaby2022 am 19.09.2022, 20:22



Antwort auf: Resturlaub von vor Elternzeit

Hallo, Vollzeiturlaub muss auch in Vollzeit genommen werden, nicht in halben Tagen. Das sieht das Gesetz nicht vor. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.09.2022



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