basia_billy
Hallo, ich habe noch einen vollen Monat verbleibenden Erholungsurlaub, den ich gerne nach Ende der Mutterschutzfrist und vor der Elternzeit nehmen würde. Gehe ich recht in der Annahme, dass ich während des geplanten Urlaubs (also nach der Mutterschutzfrist) Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz habe? Nach dem Urlaub (also der anschließenden Elternzeit) ich einen besonderen Kündigungsschutz nach dem Elternzeitgesetz habe? Ich lese auch immer, dass man Elternzeit/-geld dadurch verschenkt - Wenn ich aber sowieso vorhabe, von Beginn der EZ an in Teilzeit weiterzuarbeiten und mit Elterngeldplus rechne, verliere ich doch nichts. Im Gegenteil, ich erhalte wenigstens während meines Urlaubs noch einmal mein volles Gehalt. Vielen Dank für etwaige Rückmeldungen und viele Grüße Barbara
Hallo, Sie können das machen. Zum Thema Verschenken: Basiselterngeld kann bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Elterngeld Plus kann bis zur Vollendung des 32. Lebensmonats bezogen werden, solange es ab dem 15. Lebensmonat in aufeinander folgenden Lebensmonaten von zumindest einem Elternteil in Anspruch genommen wird (§ 4 BEEG). In § 16 BEEG steht übrigens noch: Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an einen auf die Mutterschutzfrist folgenden Erholungsurlaub, werden die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 3 Absatz 2 und 3 des Mutterschutzgesetzes und die Zeit des Erholungsurlaubs auf den Zweijahreszeitraum nach Satz 2 angerechnet Liebe Grüße NB
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