Hallo, ich habe noch einen vollen Monat verbleibenden Erholungsurlaub, den ich gerne nach Ende der Mutterschutzfrist und vor der Elternzeit nehmen würde. Gehe ich recht in der Annahme, dass ich während des geplanten Urlaubs (also nach der Mutterschutzfrist) Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz habe? Nach dem Urlaub (also der anschließenden Elternzeit) ich einen besonderen Kündigungsschutz nach dem Elternzeitgesetz habe? Ich lese auch immer, dass man Elternzeit/-geld dadurch verschenkt - Wenn ich aber sowieso vorhabe, von Beginn der EZ an in Teilzeit weiterzuarbeiten und mit Elterngeldplus rechne, verliere ich doch nichts. Im Gegenteil, ich erhalte wenigstens während meines Urlaubs noch einmal mein volles Gehalt. Vielen Dank für etwaige Rückmeldungen und viele Grüße Barbara
von basia_billy am 13.04.2023, 13:02