Kündigungsschutz bei MA (Fehlgeburt)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigungsschutz bei MA (Fehlgeburt)

Guten Tag Frau Bader. Vorgestern, am 22.02. war ich zuletzt beim FA wo mir gesagt wurde, dass das Herzchen meines Babys nicht mehr schlägt. Obwohl es in der vergangenen Woche noch gewachsen ist und ich rein rechnerisch bei 6+2 wäre. Mir wurde von vornherein gesagt, der Eisprung hätte sich stark verschoben, denn laut letzter Periode hätte ich bereits bei 9+2 und heute bei 9+4 sein müssen. Jetzt soll ich kommende Woche Mittwoch wieder kommen zur letzten Kontrolle und erst in 1,5-2 Wochen eine Ausschabung bekommen. Ich frage aufgrund meiner Arbeit. Denn ich war jetzt längere Zeit krankgeschrieben, auch schon vor der ss. Dann habe ich die SS bereits bei der Arbeit bekanntgeben müssen. Und nun das. Ich weiß, aufgrund meiner langen Fehlzeiten, die ja nun nicht beabsichtigt war, wird man aus Angst, ich könne erneut ss werden, mich kündigen.  Denn sobald man eine frühe Fehlgeburt hat, greift der Kündigungsschutz nicht mehr. Es sei denn, die Fehlgeburt ist ab der 12. SSW, da hat man wenigstens einen Kündigungsschutz von 4 Monaten. Als ob eine FG im früheren Stadium kein traumatisches Erlebnis wäre…. Ich bin fix und fertig. Bin zuhause mit meinem toten Baby im Bauch und weiß absolut nicht, wie es weitergeht. Neben den Verlustängsten machen sich nun auch starke Zukunftsängste breit…😭😭😭 Würde man von einer Ausschabung in 2 Wochen, sowie meiner letzten Periode ausgebe, wäre ich vermutlich knapp über der 12. SSW. Geht man von vorgestern aus, dem Tag an dem mir gesagt wurde, dass das Herz nicht mehr schlägt, bin ich weit drunter. Ebenso wenn die Ausschabung erst in 2 Wochen stattfindet und man von der Woche und der Größe des Babys usw ausgeht.

von Cadence am 24.02.2024, 09:32



Antwort auf: Kündigungsschutz bei MA (Fehlgeburt)

Hallo, das tut mir sehr leid. Tatsächlich kommt es darauf an, was die Frauenärztin oder das Krankenhaus Ihnen bezüglich der Schwangerschaftswoche attestiert. Liebe Grüße NB    

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.02.2024



Antwort auf: Kündigungsschutz bei MA (Fehlgeburt)

Mein Beileid. Da kannst du nur auf verständnis vom AG hoffen. Das Ende der Schwangerschaft wurde festgestellt und damit fällt in dem Moment jeglicher Schutz. Egal wann es zum Abgabg oder zur Ausschabung kommt. Lasse dich krank schreiben. Den Anspruch hast du. Rest wird sich zeigen. Aus meinen Erfahrungen, solche AG sind es dann nicht wert. Die würden immer irgendeinen Weg suchen einen los zu werden. Und wer weiß, evtl überrascht dein AG dich ja sogar. Wenn nicht, ange oder für Jobs gibt es zum Glück aktuell jede Menge. 

von Neverland am 25.02.2024, 18:38



Antwort auf: Kündigungsschutz bei MA (Fehlgeburt)

Und die Möglichkeit, es dem AG erst nach der 12. SSW mitzuteilen gibt es nicht, oder? Wird das irgendwie bescheinigt mit der festgestellten SSW? Leider wird mein AG kaum Verständnis zeigen, bzw nur vorheucheln. Und mich kurz darauf kündigen.

von Cadence am 25.02.2024, 21:25



Antwort auf: Kündigungsschutz bei MA (Fehlgeburt)

Für besonderen Kündigungsschutz wirst du schon was nachweisen müssen. Ein Abgang vor der 12. SSW ist einfach natürlich, normal und kommt sehr regelmäßig vor. Daher auch kein besonderer Schutz. Du hast dich entschieden es deinem AG dennoch früher zu sagen und die damit verbundenen Konsequenzen in Kauf genommen. Eine Möglichkeit zur (erneuten) SchS ist ja nun aber auch kein Kündigungsgrund. Wenn du nicht gerade in der Probezeit bist, kann dein AG die Kündigung ja nun auch nicht gerade aus dem Ärmel schütteln. Gerade größere AG. Siehe Sozialauswahl... Meist macht es Sinn, sich vor Aufbau einer Familie den passenden AG zu suchen - es sei denn du möchtest ab dem 1. Kind sowieso Hausfrau sein. Was willst du mit einem AG, der dich loswerden will. Suchst du dir nach der EZ einen neuen AG, kann ich dir gleich sagen, dass das nur schwieriger wird als wenn du noch kinderlos bist - einfach schon, weil Kinder regelmäßig krank sind und meist die Mütter daheim bleiben (AG wissen das) m, weil du örtlich und zeitlich wesentlich unflexibler bist, weil du unter Umständen weniger Stunden arbeiten willst und weil du dann schon ein Weilchen aus deinem Job raus bist. Sieh die Situation als Chance und such dir eine passende Stelle.      

von Succero am 25.02.2024, 22:55



Antwort auf: Kündigungsschutz bei MA (Fehlgeburt)

Hallo Cadence, das tut mir sehr Leid für Dich! Mir ist es zweimal passiert, und beide Male habe ich abgewartet, bis mein Körper die Schwangerschaft selbst beendet hat. Du musst dazu keine Ausschabung machen lassen, sondern kannst das den Körper selbst erledigen lassen.  Hilfreich ist, wenn Du eine Hebamme kontaktierst, die Dich dabei berät und  begleitet. Die Kasse muss das bezahlen. Es wird ein bisschen dauern, ob lange genug, kann niemand sagen. Wenn alles abgeblutet ist, gehst Du zur Gynäkologin und lässt nachsehen, ob wirklich alles raus ist. Das ist wichtig. Du solltest in der Zeit gut umsorgt sein. Alles Gute! VG Sileick

von Schniesenase am 25.02.2024, 23:39



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