Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigungsschutz während Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kündigungsschutz während Elternzeit

Lara07

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, derzeit befinde ich mich noch in Elternzeit, mein Kind ist 17 Monate alt und ich möchte es erst im September in eine Fremdbetreuung geben. Mein Arbeitgeber hat mich jetzt aufgrund personeller Engpässe gefragt, ob ich bei freier Zeiteinteilung ein paar Stunden pro Woche arbeiten könnte. Mehr als 5 Stunden würde ich nicht schaffen, weil mein Mann das Kind dann in der Zeit betreuen muss. Was würde das rechtlich bedeuten, wenn ich so wenig arbeiten würde? Erlischt dann mein Kündigungsschutz? Könnte man mit dem Arbeitgeber vertraglich vereinbaren, dass er mir nicht kündigen darf? Viele Grüße und danke, Lara


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn man TZ in EZ arbeitet, bleibt der Kündigungsschutz bestehen. SIe sollten jedoch einen Vertrag machen. Wichtig ist dabei, dass die TZ auf die EZ befristet ist. Liebe Grüße NB


Ani123

Beitrag melden

Es sollte ein Vertrag geben indem steht, dass sie vom X bis X TZ in EZ 5 Stunden pro Woche arbeiten. Nicht drin stehen sollten genaue Arbeitszeiten, weil sie sich an die halten müssten. Ohne Nennung von Zeiten können sie flexibel tätig sein. Drin stehen sollte z. B. der Urlaubsanspruch und was mit Mehrarbeit ist. Wichtig ist, dass der Vertrag auf TZ in EZ befristet ist. In der Zeit ruht ihr alter Vertrag. Steht es nicht drin erlischt Uhr alter Vertrag. Verpflichtet sind sie nicht ihrem Arbeitgeber als Arbeitskraft zur Verfügung zu stehen. Sollte sie während TZ in EZ merken, dass das nicht klappt können sie den TZ in EZ Vertrag kündigen. Denken sie dabei an die Kündigungsfrist und dass sie nur den Vetrag kündigen. Das muss in der Kündigung genau benannt sein, damit der alte Vetrag beständig bleibt. Benennen sie es nicht genau kann der Arbeitgeber es als Kündigung aller Verträge sehen, somit auch für den alten Vertrag. 


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Dezember 2023 unseren Sohn bekommen. Das letzte Elterngeld wird mir im November ausbezahlt. Ich möchte mich mit einem Kleingewerbe selbständig machen. Wir möchten noch ein 2. Kind. Die Frage ist:  Wann muss ich das Gewerbe anmelden, so dass es für die Berechnung des Elterngeldes beim zweiten Kind noch das Geh ...

Hallo zusammen, ich habe einen 1 jährigen Sohn. Seit 01/24 arbeite ich wieder Stundenweise bei meinem Hauptarbeitgeber und in meinem Nebenjob. Aktuell bin ich wegen einer Knieverletzung seit 3.6.24 krankgeschrieben, die Krankmeldung wurden weitere 2 Wochen verlängert. Zudem bin ich in der 14. Woche schwanger. Meine Chefin vom Nebenjob (kl. U ...

Ich plane ab dem 9. Lebensmonat meines Kindes ein Kleingewerbe anzumelden. Ich bekomme bis 13.11.24 Elterngeld (12 Monate). Welche Nachweise muss ich dann erbringen. Die Lohnsteuer wird dann ja erst im Januar gemacht und da fallen ja der halbe November und Dezember noch dazu ( wo ich nochmal mehr verdienen werde)

Guten Tag, wir haben 3 Fragen. Zu uns, Basiselterngeld 1 Jahr und unser Sohn ist 9 Monate alt. Vor der Schwangerschaft war ich Vollzeit beschäftigt. Nun läuft die Elternzeit im Dezember aus und wir überlegen, die Elternzeit zu verlängern. Zudem haben wir den Wunsch ein weiteres Kind zu bekommen und da ist uns wichtig, dass der Altersuntersch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich seit der Geburt meines Sohnes am 20.12.21 noch bis zum 19.12.24 in Elternzeit. Meinem Arbeitgeber habe ich bereits mitgeteilt, dass ich nach der Elternzeit nicht wieder in den alten Beruf zurückkehren werde. Ich habe nun das Angebot, ab Ende Oktober als Vertretungslehrerin zu arbeiten (ohne feste ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe 1,5 Jahre Elternzeit, jedoch bekomme ich "nur" im ersten Jahr Elterngeld, da ich geplant habe, im letzten halben Jahr Elternzeit wieder langsam in meinen Beruf einzusteigen. Jetzt zu meiner Frage: Lohnt sich hier dann nur die Ausübung eines Minijobs oder kann auch etwas mehr gearbeitet werden (10-15 Stunden pro Wo ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich möchte nach der Geburt ca. Nach 3 Monaten in meinem Job einen Minijob wieder beginnen. Da dieser auf das Elterngeld angerechnet wird bleibt davon nur wenig übrig und daher dachte ich, wenn mein AG dann für meinen älteren Sohn den Kita Zuschuss wieder bezahlt hätte ich diesen voll da dies Steuerfrei ist und nicht ang ...

Liebe Frau Bader, Meine Elternzeit lief zu Ende August aus. Ab dem 1.9.. habe ich einen neuen Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber. Kurz vor Ablauf der Elternzeit habe ich mich verletzt und wurde bis Mitte September krank geschrieben. Jetzt sagt der neue Arbeitgeber, dass ich keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung in den ersten vier Woche ...

Guten Tag,  Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit von meinem ersten Sohn und mein Mann und ich planen eine erneute Schwangerschaft.  Vor der Elternzeit hatte ich einen Hauptarbeitgeber, bei dem ich Vollzeit gearbeitet habe und einen Minijob bei einem weiteren Arbeitgeber.  Während der gesamten Elternzeit habe ich diesen Minijob weiter ausge ...

Guten Tag Frau Bader, Ich habe im Januar '23 mein erstes Kind bekommen und habe für 24 Monate nach der Mutterschutzfrist meine Elternzeit beantragt. Nun bin ich wieder schwanger. Der errechnete Geburtstermin ist der 11.12.24. Seit dem 30.10. befinde ich mich in Mutterschutz.  Nun habe ich leider erst heute herausgefunden, dass ich meine Elte ...