Lara07
Guten Tag Frau Bader, derzeit befinde ich mich noch in Elternzeit, mein Kind ist 17 Monate alt und ich möchte es erst im September in eine Fremdbetreuung geben. Mein Arbeitgeber hat mich jetzt aufgrund personeller Engpässe gefragt, ob ich bei freier Zeiteinteilung ein paar Stunden pro Woche arbeiten könnte. Mehr als 5 Stunden würde ich nicht schaffen, weil mein Mann das Kind dann in der Zeit betreuen muss. Was würde das rechtlich bedeuten, wenn ich so wenig arbeiten würde? Erlischt dann mein Kündigungsschutz? Könnte man mit dem Arbeitgeber vertraglich vereinbaren, dass er mir nicht kündigen darf? Viele Grüße und danke, Lara
Hallo, wenn man TZ in EZ arbeitet, bleibt der Kündigungsschutz bestehen. SIe sollten jedoch einen Vertrag machen. Wichtig ist dabei, dass die TZ auf die EZ befristet ist. Liebe Grüße NB
Ani123
Es sollte ein Vertrag geben indem steht, dass sie vom X bis X TZ in EZ 5 Stunden pro Woche arbeiten. Nicht drin stehen sollten genaue Arbeitszeiten, weil sie sich an die halten müssten. Ohne Nennung von Zeiten können sie flexibel tätig sein. Drin stehen sollte z. B. der Urlaubsanspruch und was mit Mehrarbeit ist. Wichtig ist, dass der Vertrag auf TZ in EZ befristet ist. In der Zeit ruht ihr alter Vertrag. Steht es nicht drin erlischt Uhr alter Vertrag. Verpflichtet sind sie nicht ihrem Arbeitgeber als Arbeitskraft zur Verfügung zu stehen. Sollte sie während TZ in EZ merken, dass das nicht klappt können sie den TZ in EZ Vertrag kündigen. Denken sie dabei an die Kündigungsfrist und dass sie nur den Vetrag kündigen. Das muss in der Kündigung genau benannt sein, damit der alte Vetrag beständig bleibt. Benennen sie es nicht genau kann der Arbeitgeber es als Kündigung aller Verträge sehen, somit auch für den alten Vertrag.
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