1996D
Hallo Frau Bäder,
ich bin aktuell in der 8 SSW mein Chef hat mir zw. Weihnachten und Neujahr eine Kündigung zukommen lassen. Die ist aber unwirksam, also hab ich sofort bei erhalt der Kündigung meine SSW bekannt gegeben und den Nachweis zugesendet.
Mein Arbeitgeber hat mir nur jetzt per Mail das geschrieben
Liebe*mein Name,
Natürlich ist die am 20.12. ausgesprochene Kündigung bei Schwangerschaft unwirksam.
Den Nachweis habe ich erhalten, vielen Dank hierfür.
Wir wünschen Dir und dem Kind alles Gute Glück und Gesundheit.
Bitte denke daran uns rechtzeitig die AU einzureichen , für den Fall der Fortdauer.
Liebe Grüße
*sein name
reicht das aus als wiederruf seiner Kündigung oder soll ich Kündigungsschutzklage einreichen?
Hallo, das Gesetz (§ 17 MuSchG) sieht keine Form vor. Gleichwohl muss die Rücknahme bestätigt werden. Liebe Grüße NB
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