Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigungsschutz im Kleinbetrieb Kita

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigungsschutz im Kleinbetrieb Kita

Tinka123

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Guten Tag Frau Bader, mein Partner und ich wollen in den nächsten Wochen mit der Familienplanung starten. Ich arbeite als Erzieherin in einer kleinen Kita mit zwei anderen Kolleginnen, einer Auszubildenden in Teilzeit (gilt als sozialversicherungspflichtig beschäftigt, da sie eine schulische Ausbildung macht), unserer Leitung und einer Hauswirtschaftskraft. Meine eine Kollegin plant ebenfalls in den nächsten Monaten schwanger zu werden und die andere sieht sich gerade nach einer neuen Stelle um. Nun habe ich große Sorge, dass meine Arbeitgeberin mir während der Schwangerschaft kündigen könnte, da der Betrieb bei Wegfall von drei Mitarbeiterinnen vermutlich in seiner Existenz bedroht wäre (Stichwort Kleinbetrieb). Meine Fragen: 1) Könnte die Aufsichtsbehörde einer Kündigung stattgeben, wenn meine AG z.B. Insolvenz anmelden muss? 2) Würden Sie mir raten zu einem größeren Träger zu wechseln, damit ich finanziell abgesichert bin? Während der Probezeit habe ich ja bei Eintreten einer Schwangerschaft vollen Kündigungsschutz - gilt dies auch nach Ende der Probezeit, sodass sich mein neuer Arbeitsvertrag in eine unbefristete Stelle umwandeln würde? Wäre ich dann bis einschließlich Ende des Elternzeit unkündbar und somit abgesichert? Vielen Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ganz ehrlich (und aus eigener Erfahrung): locker bleiben, nicht zu viel planen und die Sache entspannt angehen. Wann beide schwanger werden und ob das gleichzeitig ist, steht in den Sternen. Rechtlich: 1. Ja, wenn Insolvenz droht wird die Aufsichtsbehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilen. 2.Der besondere Kündigungsschutz gilt auch in der Probezeit. Und ja, damit ist man abgesichert. 3.Ja, bei einem grossen AG wird man besser mit dem Wegfall einer AN wegen EZ umgehen können. Liebe Grüße NB


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