Guten Morgen Mein Mann wurde vor dem Kündigungschutz der Elternzeit gekündigt. Jetzt hat er per Gerichtsurteil Lohn bis zum Ende der Kündigungsfrist bekommen. Die fällt in den 1 Monat des Elterngeldes. Frage 1 Muss er das nun Anrechnen lassen oder gilt hier etwas anderes? Dann hat er jetzt im Anschlus an die Partnermonate des ersten Kindes nun die Parnermonate des zweiten Kindes beantragt. Die Elterngeldstelle benötigt eine Elternzeitbestätigung. Das Arbeitsamt sieht sich nicht zuständig wärend er Arbeitssuchend gemeldet ist, dies zu Bescheinigen. Leider erreiche ich niemanden beim Amt um die Frage zu klären ob das nötig ist. Lg Mira
von xmirax am 24.08.2023, 11:03