Sunny2025
Hallo Frau Bader, ich habe jetzt schon so viel zu dem Thema gelesen, aber es gab irgendwie 1000 verschiedene Antworten dazu. Aktuell bin ich im Mutterschutz (vorher BV). Gerne würde ich 2,5 Jahre Elternzeit nehmen. Im 2ten Jahr Geringfügig arbeiten und die letzten 5 Monate ,wo das Elterngeld wegfällt Teilzeit arbeiten. Für diese Zeit würde ich mir dann gerne einen Ergänzungsvertrag ausstellen lassen. Wenn ich dann meinen Resturlaub nach der Elternzeit nehme, bleibt dieser so wie vor der Elternzeit als Vollzeiturlaub bestehen?
Hallo, VZ-Urlaub können Sie in VZ nehmen. Der vorher erworbene Urlaub kann dann bis im Jahr nach Beendigung der EZ genommen werden. Liebe Grüße NB
mellomania
Ja. Du erwirbst in der tz neuen Urlaub. Der vz Urlaub bleibt stehen. Du kannst ihn ab Ende ez bis Ende des Folgejahres der Rückkehr aus der ez nehmen
Neverland
Du bekommst aber kein EG für 2 Jahre.
mellomania
Du weißt doch nicht ob sie EG plus beantragt hat. Das ginge bis einschl. 22. Lebensmonat
Neverland
Nein, weiß ich nicht. Aber ihre Frage lässt vermuten, das sie von 2 Jahren EG ausgeht. Deshalb der Hinweis. ich würde aber auch keine 22 Monate EB beantragen wenn ich erst im 2ten Jahr wieder arbeiten gehe.
Sunny2025
Ich beantragte Elterngeld + und das erste Jahr möchte ich komplett für mein Kind da sein.
mellomania
eg gibt es aber nur bis 22. lebensmonat. somit fallen 7 monate EG weg, keine 5
Sunny2025
Ja das weiß ich, bei mir sind es sogar nur 21 Monate, da ich 3 Monate Basisgeld beantragen muss. ET wäre der 4.4.4.22. Kaiserschnitt am 24.3.22. Für diese Zeit lege ich mir Geld zur Seite....aber danke für die Info. Ist schon alles sehr verwirrend
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